HRB 24497

MHK Innenausbau GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Salzatal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.01.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mirko Kölbel

Salzatal OT Fienstedt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-25 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

25 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH Salzatal

Gegenstand des Unternehmens

Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fußboden Verlegearbeiten, Fassadenarbeiten, Verputzarbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten, allgemeine Verwaltungstätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 17.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 19.430,44 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 6.085,60 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 224,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 185,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 53 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 24.03.2025 entspricht, wird auf den 21.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
21.07.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.09.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
28.02.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 11.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
1. Zustimmung zum Verkauf der noch vorhandenen geringfügigen Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schuldnerin an Mirko Kölbel zu einem Kaufpreis von 3.500,00 € (brutto)

2. Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit Herrn Mirko Kölbel und Herrn Sven Straubel zur Abgeltung sämtlicher möglicherweise gegen sie bestehender Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.500,00 €

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 27.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
13.04.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 08.04.2022 (Eingang bei Gericht am 11.04.2022) gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.12.2021 (Az. 59 IN 272/21…
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.12.2021 (Az. 59 IN 272/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 272/21 · MHK Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Wirksam am
03.01.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 24497
59 IN 272/21: Über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist am 27.12.2021 um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.03.2022, 11:30 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 30.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Bestellt: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Bestellt: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Personenbezogene Daten geändert, nun:…
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kölbel, Mirko, Salzatal OT Fienstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unter…
HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: MHK Innenausbau GmbH. Neuer Gegenstand: Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fußboden Verlegearbeiten, Fassadenarbeiten, Verputzarbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten, allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirsch, Chris, Salzatal OT Salzmünde, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführ…
HRB 24497: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirsch, Chris, Salzatal OT Salzmünde, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Straubel, Sven, Salzatal OT Zappendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: MHK…
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: MHK Innenausbau Verwaltungs GmbH.
Neueintragungen
HRB 24497 HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.6.2017. Geschäftsanschrift: Am Schloßberg 4, 06198 S…
HRB 24497: MHK Innenausbau GmbH, Salzatal, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.6.2017. Geschäftsanschrift: Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der MHK Innenausbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Salzmünde. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hirsch, Chris, Salzatal OT Salzmünde, *XX.XX.XXXX; Kölbel, Mirko, Wettin-Löbejün OT Wettin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.