HRB 61110

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
des eventuellen Massezuflusses aus der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren (KFB vom 14.03.2022) gegen Herrn Uwe Hagen
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.07.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.07.2025 beschlossen:

Terminsbestimmung:
1. Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Freitag, 12.09.2025, 10:10 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

2.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 543494,16 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 719329,85 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters/Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 14.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
29.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 61110 B
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 28.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 und 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
25.10.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 01.02.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 14.11.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 28.11.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 6303/21 · MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Wirksam am
08.08.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 61110
36m IN 6303/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 G…
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Zhao, Tony Dong; Geschäftsführer: 9. Wang, Yanming, *XX.XX.XXXX, Hoppstädten-Weier…
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Zhao, Tony Dong; Geschäftsführer: 9.
Wang, Yanming, *XX.XX.XXXX, Hoppstädten-Weiersbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Hagen, Uwe
Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kang, Dong Joo
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kang, Dong Joo
Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Song, Kwangseog; Geschäftsführer: 8. Zhao, Tony Dong, *XX.XX.XXXX, Pok Ton/ Hongko…
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Song, Kwangseog; Geschäftsführer: 8.
Zhao, Tony Dong, *XX.XX.XXXX, Pok Ton/ Hongkong; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 2.
Hagen, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Geschäftsführer: 7. Song, Kwangseog, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten m…
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Geschäftsführer: 7.
Song, Kwangseog, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kong, Gwang Woo
Veränderungen
HRB 61110 B HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Koh, Eunhyun
HRB 61110 B: MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Koh, Eunhyun
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Song, Kwang Seog; Geschäftsführer:; 6. Koh, Eunhyun, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Song, Kwang Seog; Geschäftsführer:; 6. Koh, Eunhyun, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Kong, Gwang Woo, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura.
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 689.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.05.2013 ist das Stam…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 689.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.05.2013 ist das Stammkapital um 400.000 EUR auf 689.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Lee, Joon Hyun; Geschäftsführer:; 5. Song, Kwang Seog, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis d…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Lee, Joon Hyun; Geschäftsführer:; 5. Song, Kwang Seog, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hagen, Uwe; Geschäftsführer:; 4. Kang, Dong Joo, *XX.XX.XXXX, Seoul/Korea; mit der Befugnis di…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin, Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hagen, Uwe; Geschäftsführer:; 4. Kang, Dong Joo, *XX.XX.XXXX, Seoul/Korea; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin (Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr.-Ing. Tschepe, Johannes; Geschäftsführer:; 2. Hagen, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Bef…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin (Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr.-Ing. Tschepe, Johannes; Geschäftsführer:; 2. Hagen, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 3. Lee, Joon Hyun, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin(Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 289.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom vom 24.04.2006 ist das Sta…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin(Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 289.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom vom 24.04.2006 ist das Stammkapital auf 289.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..
Veränderungen
HRB 61110 B MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin(Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 260.000 EUR Änderung zu Nr. 1; Geschäftsführer:; Dr.-Ing. Tschepe, Johannes; mit der Befugnis Rechts…
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Berlin(Schwarzschildstr. 6, 12489 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 260.000 EUR Änderung zu Nr. 1; Geschäftsführer:; Dr.-Ing. Tschepe, Johannes; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2006 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, auf 260.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..

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