HRA 21744

MG-Design GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Nastätten

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Registerdaten

Sitz
Nastätten
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Espenweg 15, 47665 Sonsbeck, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 09.11.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.11.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 09.09.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 30/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 28.01.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 09.12.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 30/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 12.11.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 08.10.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 30/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 03.03.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.03.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 02.01.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 30/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
23.07.2024
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744),
vertreten durch:
1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 18.07.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 22.07.2024
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 30/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
03.05.2024
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
21 IN 30/24: Über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 14:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036, Fax: 02624/947037, E-Mail: info@RA-kiehl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.06.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.07.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 02.05.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 30/24 · MG-Design GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 30/24
Wirksam am
14.03.2024
Registerbezug
Koblenz, HRA 21744
21 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MG-Design GmbH & Co. KG, Industriestraße 22, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRA 21744), vertr. d.: 1. MG-Design Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 25205), Industriestraße 22, 56355 Nastätten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Groß, Mittelstraße 9, 56357 Pohl, (Geschäftsführer), ist am 14.03.2024 um 12.25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036, Fax: 02624/947037, E-Mail: info@RA-kiehl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 14.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21744 HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts…
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Drixelius, Wolfgang, Finnentrop, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zhang, Chan, Pohl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 21744 HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im e…
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zhang, Chan, Pohl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 21744 HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihre…
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 Teile des Vermögens des von Herrn Marco Groß, geb. 22.03.1979 als Inhaber unter der Firma MG-Design e.K. mit Niederlassung betriebenen Unternehmens in Nastätten (Amtsgericht Koblenz, HRA 21720) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 21744 HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. (Gegenstand des Unternehmens ist die Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen, der Werkzeug- und Maschinenbau sowie die Kunstst…
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. (Gegenstand des Unternehmens ist die Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen, der Werkzeug- und Maschinenbau sowie die Kunststoffverarbeitung (Spritzguss und Partikelschäume) sowie die Modifikation von Werkzeugen, der Handel mit Werkzeugen und Maschinen, Dienstleistungen im Bereich der Partikelentwicklungen, sowie die Projektionierung von Werkzeugen und Maschinen im Bereich der Partikelschäume.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MG-Design Verwaltungs GmbH, Nastätten (Amtsgericht Koblenz HRB 25205), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.