HRB 46938

mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.10.2018
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Görbing

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH Regionalverband Nordhessen

Korbach

Prokurist(in)

Uwe Hambückers

Oberursel (Taunus)

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Krankentransporte, Behindertenfahrdienste, Dialysefahrten, Taxi-, Mietwagen- und Kurierfahrten sowie medizinische Dienstleistungen im Rahmen eines Rettungssanitäters und Ausbildung in diesem Bereich. Außerdem Hilfeleistungen bei Katastrophen. Ferner die Annahme und Weitergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit den vorerwähnten Leistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 1.102.008,40 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 309.202,02 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 18.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
06.09.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.10.2023. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
19.06.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 21.07.2023. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
29.04.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
Geschäfts-Nr. 9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 03.06.2022 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 29.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
05.03.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische
Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach
(AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer
Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de,
Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des
Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde durch Beschluss vom 08.08.2018 angeordnet und
endete mit der Eröffnung des Verfahrens am 01.10.2018.

Die Festsetzung der Vergütung beruht auf § 63 Absatz 3, § 11, § 2 Abs. 1, § 3
der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).

Berechnungsgrundlage ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des
vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz
1 Satz 1 InsVV.

Dieses beträgt - wie von dem Insolvenzverwalter korrekt angegeben - 131.018,80
EUR. Auf das Eröffnungsgutachten vom 25.09.2018, dort Seiten 27, 28, Blatt 93,
94 der Akten, sowie auf den Vergütungsantrag vom 13.02.2019, Blatt 376 ff. der
Akten, wird im Einzelnen Bezug genommen. Die Werte der Fremdrechte wurden von
den Vermögenswerten abgezogen.

Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsO aus dem Wert
von 131.018,80 EUR beträgt XXX EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in
der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters, § 63 Absatz 3 Satz 1
InsO, das sind vorliegend XXX EUR.

Die geltend gemachte Erhöhung der Regelvergütung um 40 % der Staffelvergütung
des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsVV war aufgrund des
überdurchschnittlich umfangreichen Tätigkeit des Insolvenzverwalters im
vorläufigen Verfahren antragsgemäß zu bewilligen.

Die Schuldnerin betrieb ein Unternehmen mit dem Geschäftsgegenstand
"Krankentransporte, Behindertenfahrdienste, Dialysefahrten" und beschäftigte 63
Arbeitnehmer.

Der Geschäftsbetrieb wurde während der gesamten Dauer des vorläufigen
Verfahrens durch den Insolvenzverwalter fortgeführt. Zur Ermittlung des
Zuschlags hat der Insolvenzverwalter gemäß der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs eine Vergleichsberechnung durchgeführt; hierzu wird im
Einzelnen auf den Vergütungsantrag verwiesen.

Darüber hinaus wurde das Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer vorfinanziert.

Des Weiteren waren weite Teile des schuldnerischen Vermögens (insbesondere der
umfangreiche Fuhrpark) mit Aus- und Absonderungsrechten behaftet (Leasing,
Mietkauf, Vermieterpfandrecht aufgrund erheblicher Mietrückstände). Auf das
Eröffnungsgutachten vom 25.09.2018, dort Seiten 17 bis 20, Blatt 83 ff. der
Akten, sowie auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Das Unternehmen wurde nach Eröffnung des Verfahrens auf einen Investor
übertragen.

Insgesamt - auch unter Berücksichtigung dessen, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter bereits Bemühungen um eine übertragende Sanierung erbracht
hatte - ist eine Vergütung in Höhe von 65 % der Staffelvergütung des
Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsVV nicht zu beanstanden.

Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Verwalter eine Auslagenpauschale in
Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 je
angefangenen Monat zu. Die geltend gemachte Pauschale in Höhe von 500,00 EUR
war daher antragsgemäß zu bewilligen.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 05.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
04.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische
Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach
(AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer
Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Darmstadt, 04.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mfs Medizinische
Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach
(AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer
Straße 27, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das
vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme bis zum 26.02.2019. Der Vergütungsantrag kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
01.10.2018
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
9 IN 677/18: Über das Vermögen der mfs Medizinische Fahrdienst- &
Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34 c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt
am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27,
60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de,
Internet: www.trebing-bert.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 14.11.2018, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

2. am: Dienstag, 18.12.2018, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin),
in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 46938 HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (9 IN 677/18) vom 08.08.2018 ist über d…
HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (9 IN 677/18) vom 08.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 677/18 · mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 677/18
Wirksam am
08.08.2018
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 46938
Geschäfts-Nr.: 9 IN 677/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Langer Kornweg 34
c, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46938), vertr. d.: Michael
Görbing, Friedrichsdorfer Straße 27, 60437 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), ist am 08.08.2018 um 15:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer
Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/
15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 08.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 46938 HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach. Einzelprokura: Hambückers, Uwe, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX.
HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach. Einzelprokura: Hambückers, Uwe, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 46938 HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterba…
HRB 46938: mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Langer Kornweg 34c, 65451 Kelsterbach. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Regionalverband Nordhessen, 34497 Korbach, Geschäftsanschrift: Sachsenhäuser Straße 39 a, 34497 Korbach.
Veränderungen
HRB 46938 mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Nicht mehr…
mfs Medizinische Fahrdienst- & Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Friedrich-Kahl-Straße 17, 60489 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Holze, Angela, Obertshausen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.