HRB 118239
mfs Fahrdienst GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 13.03.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
vertreten durch:
Dr. Georgios Giannakopoulos, Im Amseltal 52, 13465 Berlin, (Gesellschafter), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 01.09.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
vertreten durch:
Dr. Georgios Giannakopoulos, Im Amseltal 52, 13465 Berlin, (Gesellschafter), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 05.10.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen zwischen dem Insolvenzverwalter und 1. Herrn Michael Kusch, 2. Frau Sabine Eickmann und 3. Herrn Dr. Georgios Giannakopoulos mit dem Inhalt der jeweiligen vergleichsweisen Zahlung zur Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführer- bzw. Gesellschafterhaftung.
Die vollständigen Vergleichsvereinbarungen können beim hiesigen Gericht eingesehen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 29.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 30.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
22.11.2022
- Insolvenzgericht -
810 IN 1315/20 M-10-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
mfs Fahrdienst GmbH, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118239),
vertreten durch:
Dr. Georgios Giannakopoulos, (Gesellschafter),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 28.164,70 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund obstruktiver Geschäftsleitung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20 % auf insgesamt 45 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 17.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
vertreten durch:
Dr. Georgios Giannakopoulos, (Gesellschafter), wird die Prüfung der bis zum 02.01.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 22.10.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
vertreten durch:
1. Michael Kusch, (Geschäftsführer),
2. Gisela Sabine Helma Eickmann, (Geschäftsführerin),
3. Dr. Georgios Giannakopoulos, (Gesellschafter), wird die Prüfung der bis zum 10.01.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 118239 HRB 118239: mfs Fahrdienst GmbH, Frankfurt am Main, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 29.03.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
mfs Fahrdienst GmbH, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 118239),
vertreten durch:
1. Michael Kusch, (Geschäftsführer),
2. Gisela Sabine Helma Eickmann, (Geschäftsführerin),
3. Dr. Georgios Giannakopoulos, (Gesellschafter), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29,
E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.06.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 05.07.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 19.03.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
Fahrdienst GmbH, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 118239),
vertreten durch:
Dr. Georgios Giannakopoulos, (Gesellschafter), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29,
E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1315/20 M-10-1 · mfs Fahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1315/20 M-10-1
- Wirksam am
- 18.02.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118239
Fahrdienst GmbH, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 118239), vertr. d.: 1. Michael Kusch, (Geschäftsführer), 2. Gisela
Sabine Helma Eickmann, (Geschäftsführerin), 3. Dr. Georgios Giannakopoulos,
(Gesellschafter), ist am 18.02.2021 um 11:04 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29,
E-Mail: frankfurt@pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 118239 HRB 118239: mfs Fahrdienst GmbH, Frankfurt am Main, Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 28…
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