HRB 25462
MFLK Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nürnberg
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH Nürnberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 24.06.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Anträge des Insolvenzverwalters:
Abstimmung über den zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als Insolvenzverwalter über das Vermögen der MFLK Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals: Löser + Körner Architekten + Gerneralplaner GmbH) und der Santiago Asset GmbH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 12 O 4702/23 abgeschlossenen Vergleich vom 05.06.2025 wegen Feststellung und Forderung
wird bestimmt auf
Montag, 21.07.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 19.03.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Verfahren über den Antrag
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482
Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses Ingenieurbüro Wolf + Albrecht GbR, Südwestpark 44, 90449
Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom
16.02.2021. Auf den Antrag sowie die Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom
22.02.2021 wird Bezug genommen. Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss
beträgt BETRAG EUR. Für 9 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von
insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen. Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses
entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 26.02.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482
Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold, geboren am
XX.XX.XXXX, Thumenberger Weg 81, 90491 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über folgende Vergütungsanträge zu entscheiden:
Gläubigerausschussmitglied Helmut Schurig (siehe Blatt 479-481 der
Gerichtsakte)
Gläubigerausschussmitglied Reiner Albrecht (siehe Blatt 482-485 der
Gerichtsakte)
Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 15.03.2021
(Posteingang beim Insolvenzgericht) Einwendungen bzw. Anträge zu den
beantragten Vergütungsfestsetzungen vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zu den
beantragten Vergütungsfestsetzungen eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482
Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über folgende Vergütungsanträge zu entscheiden:
|vorläufiger Insolvenzverwalter vom 10.02.2021 (siehe Blatt 419-468 der
Gerichtsakte)
|Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit vom 14.12.2020 (siehe
Blatt 469-473 der Gerichtsakte):
Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 04.03.2021
(Posteingang beim Insolvenzgericht) Einwendungen bzw. Anträge zu den
beantragten Vergütungsfestsetzungen vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zu den
beantragten Vergütungsfestsetzungen eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25462 HRB 25462: Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Nürnberg, Ostendstraße 181, 90482 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. …
HRB 25462 HRB 25462: Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Nürnberg, Ostendstraße 181, 90482 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.01.2020 (Az. IN…
Forderungsprüfung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 02.01.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Verfahren über den Antrag d.
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482
Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und
soziale Planung von Bauwerken, etc.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Farnbacher
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/9551240
Telefax: 0911/95512411
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 19.02.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Der Insolvenzverwalter ist gem. §§ 159, 160 InsO berechtigt, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen einschließlich des Unternehmens im Ganzen aus
freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher
Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher
Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2
Nr. 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 19.02.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.10.2019 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1081/19 · Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1081/19
- Wirksam am
- 09.10.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25462
In dem Verfahren über den Antrag d.
Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Ostendstraße 181, 90482
Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Körner Reinhold, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25462
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 09.10.2019 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael
Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911/9551240, Telefax:
0911/95512411, Email: info@schmitt-kanzlei.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25462 Löser + Körner Architekten + Generalplaner GmbH, Nürnberg, Ostendstraße 181, 90482 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2009. Geschäftsanschrift: Ostendstraße 181, 9…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.