HRB 5568

MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Lemgo · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kalletal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
17.12.2014
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Meyer

Vlotho

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Karl-Heinz Bösche

Vlotho

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Rolf Baumanns

Bad Oeynhausen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der MEYRA Produktions GmbH & Co. KG.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 114/13 · MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 114/13
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Lemgo, HRB 5568
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 114/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5568 eingetragenen MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Heinz Bösche

Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der pers. Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsges. u. a.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 09.07.2013 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

A.
Berechnungsmasse
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 26.294,47 €.
Die vergütungsrechtliche Berechnungsmasse gemäß § 1 InsVV erhöht sich um den Vorsteuerabzug der Masse aus der Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters über seine Vergütung i.H.v. 517,22 €.
Es ergibt sich somit eine Berechnungsgrundlage i.H.v. 26.811,69 €.

B.
Regelvergütung
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 10.452,92 € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 4 Gläubigern auf --,-- €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.

C.
Externe Dienstleister; Verträge nach § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV
- Fehlanzeige -

D.
Zu- und Abschläge
Durch §§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO, 3 InsVV wird vorgegeben, dass bei der Vergütungsfestsetzung dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz in Gestalt von Zu- und Abschlägen Rechnung getragen werden soll
I.
Zuschläge
Zuschlagstatbestände gemäß § 3 Abs. 1 InsVV wurden weder geltend gemacht noch sind solche anhand des Verfahrensablaufs und der Schlussrechnung ersichtlich.
II.
Abschläge
Der Antragsteller war bereits im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und mit der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin betraut.
Die Vorarbeiten im Bereich der Erfassung der Vermögensgegenstände und ihre Sicherung haben die nachfolgenden Tätigkeiten im eröffneten Verfahren in erheblichem Umfang erleichtert. Insofern ist die Kürzung der Regelvergütung i.H.v. 5 % geboten (BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 38 / 11).

Weitere Anhaltspunkte für den Ansatz von Vergütungsabschlägen bietet das Insolvenzverfahren nicht.

E.
Angemessene Vergütung/Gesamtvergütungssatz
Auch aufgrund einer wertenden Gesamtschau ist ein Vergütungssatz von 95 % angemessen und gerechtfertigt.

F.
Auslagen
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Nach seiner Wahl kann der Verwalter bestimmen, ob er seine Auslagen für das Verfahren im Wege des Einzelnachweises oder unter Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 8 Abs. 3 InsVV geltend machen will.
Anstelle eines Einzelnachweises hat der Verwalter vorliegend pauschal abgerechnet.
Unter Berücksichtigung der Grenzen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV ergibt sich eine Auslagenpauschale von --,-- €.

G.
Zusammenfassung der Vergütung und Auslagen
[......]

H.
Umsatzsteuer/Vorsteuererstattung
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ist ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen (§ 7 InsVV).

Aus der Steuererstattung aus Umsatzsteuer ergibt sich eine weitere Vergütung (BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IX ZB 305/04 u.a.):
Die Berechnungsgrundlage erhöht sich somit um 2.482,57 € auf 29.294,26 €.

Die Gesamtvergütung beträgt danach:
[.......]

Es erfolgt der Hinweis, dass die zu erwartende Umsatzsteuererstattung aus dem Verwalterhonorar im Voraus bei der Berechnungsgrundlage gemäß § 1 InsVV nur in der Höhe zu berücksichtigen ist, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - IX ZB 9/13).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.

10 IN 114/13
Amtsgericht Detmold, 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5568 HRB 5568: MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Für das zweite nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (09.07.2013) am 09.07.2014 beginnende Insolvenzgeschäftsjahr wi…
HRB 5568: MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Für das zweite nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (09.07.2013) am 09.07.2014 beginnende Insolvenzgeschäftsjahr wird ein Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2014 gebildet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 114/13 · MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 114/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Lemgo, HRB 5568

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5568 MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 114/13) vom 09.07.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 114/13) vom 09.07.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Prokura von Amts wegen nach § 384 II FamFG gelöscht. Sumey, Torsten, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 114/13 · MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 114/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Lemgo, HRB 5568

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 114/13 · MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Detmold
Insolvenzgericht
Detmold
Aktenzeichen
10 IN 114/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Lemgo, HRB 5568

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5568 MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit si…
MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal, (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sumey, Torsten, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5568 MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Meyer, Frank, Vlotho, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befu…
MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Meyer, Frank, Vlotho, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5568 MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Prokura erloschen: Eggers, Carlo, Extertal, *XX.XX.XXXX.
MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Prokura erloschen: Eggers, Carlo, Extertal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5568 MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Wilhelm, Vlotho, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Frank, Vlotho, *XX.XX.XXXX, …
MEYRA Produktions Verwaltungs GmbH, Kalletal (Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal). Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Wilhelm, Vlotho, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Frank, Vlotho, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.