HRA 4981

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Staffelstein

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Registerdaten

Sitz
Bad Staffelstein
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 305.207,03 EUR steht ein Betrag von 93.554,12 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 168.031,35 EUR auszugehen.

In dem zugrunde gelegten Vermögenswert wurde bereits eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung in Höhe von BETRAG EUR berücksichtigt, welche die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit an Sicherheit noch zu erwarten hat (BGH Beschluss vom 25.10.2007, IX ZB 147/06).

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zwei Monate
- Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten
- sanierende Teilübertragung

Durch den Insolvenzverwalter wurde ein Teil des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin für zwei Monate im eröffneten Verfahren fortgeführt, weshalb hierfür ein bereinigter Zuschlag in Höhe von 18 % beantragt wurde. Ein Interimsmanager war nicht eingesetzt. Bei der Betriebsfortführung handelt es sich nicht um eine Regelaufgabe des Verwalters. Führt der Verwalter diese Tätigkeit selbst aus, kann er hierfür einen Zuschlag beantragen. Die von dem Verwalter erbrachten Tätigkeiten und der ihm dadurch entstandene Aufwand können der ausführlichen Darstellung in seinem Vergütungsantrag entnommen werden. Dem beantragten Zuschlag war hiernach zu entsprechen.Für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten beantragte der Verwalter einen Zuschlag von 25 %. Die Schuldnerin beschäftigte 21 Arbeitnehmer, von denen nicht alle weiterbeschäftigt oder später von der Erwerberin des Teilbetriebes übernommen wurden. Dem Verwalter ist durch die Personalsachbearbeitung ein Mehraufwand entstanden, was ebenfalls ausreichend im Vergütungsantrag dargelegt wurde. Der Zuschlag überschneidet sich nicht mit dem Zuschlag zur Betriebsfortführung geschilderten Tätigkeiten und war daher in beantragter Höhe zu gewähren.Im Weiteren war der Verwalter mit der Veräußerung einer der drei Filialen befasst. Es wurde ein Unternehmenskaufvertrag erstellt und die für die zu übernehmenden Mitarbeiter notwendigen Tätigkeiten übernommen. Ein Zuschlag für die hier erbrachten Tätigkeiten von 10 % erscheint angemessen und war zu gewähren.Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- die Tätigkeit eines vorläufigen InsolvenzverwaltersHier wurde ein Abschlag von 5 % berücksichtigt.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG % gerechtfertigt.

Insgesamt wird auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.09.2025 Bezug genommen.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 22.06.2026 wurde den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsfestsetzungsantrag gegeben. Innerhalb der Frist wurden keine Einwendungen erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Beschluss:

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie Zuschläge für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Der Vergütungsantrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 15.07.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
22.11.2022
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, werden für die Zeit des vorläufigen Insolvenzverfahrens wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 142.343,91 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 44 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.10.2022 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 44 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 22.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
25.10.2022
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Beschluss:

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Der Vergütungsantrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 14.11.2022 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
02.11.2021
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp Norbert, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer & Schiffmann GbR, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.: 00015-19/ck/me

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches, wonach durch den
Gesellschafter Norbert Schnapp eine Zahlung in Höhe von 15.000,00 €
zur Insolvenzmasse zu leisten ist und hiernach alle in Betracht
kommenden Ansprüche, welche sich aus der Insolvenzverwaltung über
das Vermögen der Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG gegen den
Gesellschafter ergeben, abgegolten sind

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.10.2021 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 23.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
05.10.2020
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schnapp Norbert, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad
Staffelstein
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.:
00015-19/ck/me

1. Die Prüfung der bis 02.10.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39-51 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 02.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4981 HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 31.07.2019 (Az…
HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 31.07.2019 (Az. IN 162/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
01.08.2019
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schnapp Norbert, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad
Staffelstein
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.:
00015-19/ck/me

hat der Insolvenzverwalter am 31.07.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
31.07.2019
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
IN 162/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad
Staffelstein vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Metzgerei
Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schnapp
Norbert, geb. XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.:
00015-19/ck/me
Geschäftszweig: Betrieb einer Metzgerei mit Ladengeschäft
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jürgen Wittmann
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach
Telefon: +49(9261)62200
Telefax: +49(9261)622020
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 28.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung, Einstellung des Gewerbebetriebs nach
freiem Ermessen bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des
Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der
Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll; insbesondere wird
der Insolvenzverwalter berechtigt, im Wege der übertragenden Sanierung den
Gewerbebetrieb zu veräußern), 162 (Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.05.2019 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 31.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 162/19 · Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 162/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Coburg, HRA 4981
Az.: IN 162/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schnapp Norbert, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad
Staffelstein
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4981
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kraemer, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden i.d. OPf., Gz.:
00015-19/ck/me
Geschäftszweig: Betrieb einer Metzgerei mit Ladengeschäft
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 31.05.2019 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Jürgen Wittmann,
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, Telefon: +49(9261)62200, Telefax: +49
(9261)622020.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 31.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4981 HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Die Metzgerei Schnapp Betriebs GmbH mit dem Sitz in Bad Staffelstein (Amtsgericht Coburg HRB 3056…
HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Die Metzgerei Schnapp Betriebs GmbH mit dem Sitz in Bad Staffelstein (Amtsgericht Coburg HRB 3056) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 4981 HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.11.2016 sowie B…
HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.11.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der übertragenden Gesellschaft vom 18.11.2015 das Vermögen der Metzgerei Norbert Schnapp e.K. mit dem Sitz in Bad Staffelstein (Amtsgericht Coburg HRA 4968) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 4981 HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. (Betrieb einer Metzgerei mit Ladengeschäft). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lichtenfe…
HRA 4981: Metzgerei Schnapp GmbH & Co. KG, Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. (Betrieb einer Metzgerei mit Ladengeschäft). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lichtenfelser Straße 18, 96231 Bad Staffelstein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Metzgerei Schnapp Verwaltungs GmbH, Bad Staffelstein (Amtsgericht Coburg HRB 5710), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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