HRB 22253

Metzger Lohnunternehmen GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kalbe (Milde)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.04.2019
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Metzger

Bismark (Altmark) OT Meßdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Metzger Lohnunternehmen GmbH Bismark (Altmark)

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit Tätigkeiten für landwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleistungen verschiedener Art für Landwirte, Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen. Desweiteren darf das Unternehmen im Transport- und Fuhrbetrieb tätig werden, Erdbewegungen und ähnliche Tätigkeiten wahrnehmen sowie den Handel mit neuen und gebrauchten Maschinen aller Art betreiben. Der Handel mit Düngemitteln, Saatgut und ähnlichen Verbrauchsgütern, z. B. Kraftstoffen. Alle sonstigen Geschäfte, die mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 15/19 · Metzger Lohnunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/19
Wirksam am
03.09.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 22253
7 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metzger
Lohnunternehmen GmbH, Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde) (AG Stendal,
HRB 22253), vertr. d.: Michael Metzger, OT Meßdorf, Hauptstr. 25, 39629 Bismark
(Altmark), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 65 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.07.2019 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
120.010,32 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Folgende Erhöhung erschien als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach
als angemessen:

Ø Gesamtzuschlag in Höhe von 65 % für die Übernahme und Fortführung des
Geschäftsbetriebes, für die Klärung von Arbeitnehmerangelegenheiten sowie die
besonderen Bemühungen um eine übertragende Sanierung.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
-, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -,
Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann ab dem 1. Januar 2018 auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet
ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde bzw. Erinnerung von der
verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1.
Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege
eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum
Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 29.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22253 HRB 22253: Metzger Lohnunternehmen GmbH, Kalbe (Milde), Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.04.2019 (Az. 7 IN 15…
HRB 22253: Metzger Lohnunternehmen GmbH, Kalbe (Milde), Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.04.2019 (Az. 7 IN 15/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 15/19 · Metzger Lohnunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 22253
7 IN 15/19: Über das Vermögen der Metzger Lohnunternehmen GmbH, Am Gardelegener
Tor 1, 39624 Kalbe (Milde) (AG Stendal, HRB 22253), vertr. d.: Michael Metzger,
OT Meßdorf, Hauptstr. 25, 39629 Bismark (Altmark), (Geschäftsführer), ist am
01.04.2019 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 40, Fax: 0391/5 55 68
49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.06.2019, 13:00 Uhr, Saal 112,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 15/19 · Metzger Lohnunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/19
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 22253
7 IN 15/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metzger
Lohnunternehmen GmbH, Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde) (AG Stendal,
HRB 22253), vertr. d.: Michael Metzger, OT Meßdorf, Hauptstr. 25, 39629 Bismark
(Altmark), (Geschäftsführer), ist am 29.01.2019 um 11:10 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 40, Fax: 0391/
5 55 68 49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 29.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22253 HRB 22253: Metzger Lohnunternehmen GmbH, Bismark (Altmark), Schönebecker Berg 1, 39624 Bismark (Altmark) OT Meßdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung b…
HRB 22253: Metzger Lohnunternehmen GmbH, Bismark (Altmark), Schönebecker Berg 1, 39624 Bismark (Altmark) OT Meßdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kalbe (Milde). Geschäftsanschrift: Am Gardelegener Tor 1, 39624 Kalbe (Milde).
Neueintragungen
HRB 22253 HRB 22253:Metzger Lohnunternehmen GmbH, Bismark (Altmark), Schönebecker Berg 1, 39624 Bismark (Altmark) OT Meßdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.8.2015. Geschäftsanschrif…
HRB 22253:Metzger Lohnunternehmen GmbH, Bismark (Altmark), Schönebecker Berg 1, 39624 Bismark (Altmark) OT Meßdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.8.2015. Geschäftsanschrift: Schönebecker Berg 1, 39624 Bismark (Altmark) OT Meßdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit Tätigkeiten für landwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleistungen verschiedener Art für Landwirte, Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen. Desweiteren darf das Unternehmen im Transport- und Fuhrbetrieb tätig werden, Erdbewegungen und ähnliche Tätigkeiten wahrnehmen sowie den Handel mit neuen und gebrauchten Maschinen aller Art betreiben. Der Handel mit Düngemitteln, Saatgut und ähnlichen Verbrauchsgütern, z. B. Kraftstoffen. Alle sonstigen Geschäfte, die mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Metzger, Michael, Bismark (Altmark) OT Meßdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.