HRB 5510
Metzendorf Bau GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen)Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lauterbach (Hessen)
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 04.11.2021
- Datenstand
- 2025-02-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Kurt Metzendorf
Lauterbach (Hessen)
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Gegenstand des Unternehmens ist Hoch- und Tiefbau, Althaussanierung und Neubautechnik.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 30.07.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 09.09.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 30.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 31.07.2023
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 28.07.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 28.08.2023 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 28.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 26.01.2023
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 25.01.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 08.03.2023 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 25.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 29.07.2022
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 28.07.2022 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 05.09.2022 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 28.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 15.02.2022
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 12.01.2022.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 11.10.2021 angeordnet und hat bis zum 01.11.2021 angedauert. Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 149.533,44 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV werden Gegenstände, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, nur dann dem Vermögen hinzugerechnet, wenn sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Eine bloß nennenswerte Befassung mit den Drittrechten reicht nicht aus. Dies ergibt sich auch aus dem Beschluss des BGH vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495. In vorliegenden Fall wurden die mit Drittrechten belasteten Gegenstände bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage nicht angesetzt, da eine erhebliche Befassung insoweit nicht vorgelegen hat. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um bewegliches Anlagevermögen mit einem Wert von 22.000,00 EUR sowie um Finanzanlagen mit einem Wert von 300,00 EUR.
Findet während dem vorläufigen Insolvenzverfahren eine Betriebsfortführung statt, sind bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b InsVV die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzuziehen. Es dürfen folglich nur die Betriebsüberschüsse berücksichtigt werden, sh. BGH, Beschluss vom 26.04.2007, ZinsO 2007, Seite 766. Im Verfahren hat zwar eine Betriebsfortführung stattgefunden. Allerdings wurden keine Einnahmen erzielt, so dass diesbezüglich an der Berechnungsgrundlage keine Korrektur vorgenommen werden muss.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht, § 63 Abs. 3 S. 4 InsO. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 11 Abs. 2 InsVV.
Vermögenswerte aus Anfechtungen nach § 130 ff. InsO können nicht angesetzt werden, siehe Beschlüsse des BGH vom 29.04.2004, ZinsO 2004, Seite 672 und vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495. Die aus dem Gutachten ersichtlichen Anfechtungsrechte müssen daher in Abzug gebracht werden.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
Bewegliches Anlagevermögen
136.000,00 EUR
Finanzanlagen
50,00 EUR
Warenbestand
2.000,00 EUR
Forderungen
54.004,15 EUR
Kassenbestand
150,00 EUR
abzgl. Anfechtungsrechten
-42.670,71 EUR
GESAMT:
149.533,44 EUR
Sämtliche Werte ergeben sich aus dem Gutachten zur Eröffnung. Die weiter oben erwähnten Drittrechte sind bereits in obiger Aufstellung in Abzug gebracht worden.
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR .
Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.
Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:
Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Folgende Erhöhungen werden festgesetzt:
Für die Fortführung des Geschäftsbetriebs in geringem Umfang, das Bemühen um Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs sowie das Bemühen um eine übertragende Sanierung wird eine Erhöhung von 10 % festgesetzt.
Der vorläufige Verwalter hat während der gesamten Dauer der vorläufigen Verwaltung (also in einem Zeitraum von rund drei Wochen) den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit 11 Arbeitnehmern fortgeführt. Der Geschäftsbetrieb hatte einen Jahresumsatz von zuletzt rund 1.900.000,00 EUR. Es handelt sich hierbei folglich um einen kleinen Geschäftsbetrieb in Sinne von § 267 HGB. Laut der Faustregeltabelle in Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung, 4. Auflage, § 3, Rn. 78 "Betriebsfortführung" kann für eine kurzfristige Fortführung eines kleinen Unternehmens ein Zuschlag von bis zu 25% gewährt werden. Aus den Ausführungen des vorläufigen Verwalters im Vergütungsantrag geht jedoch hervor, dass es sich nicht um eine Betriebsfortführung im eigentlichen Sinn gehandelt hat. Vielmehr wurde lediglich versucht, eine Restabwicklung vorzunehmen, da aufgrund des noch vorhandenen geringen Personalbestandes keine ordnungsgemäße Betriebsfortführung mehr möglich war. Ferner teilte der Verwalter noch mit, dass es in der Betriebsfortführung zu keinen Umsätzen kam. Dies alles rechtfertigt das Festsetzen eines lediglich sehr geringen Zuschlags. Hinzu kommt noch, dass der vorläufige Insolvenzverwalter den Versuch unternommen hatte, den Geschäftsbetrieb wieder aufleben zu lassen. Letztendlich hatte der vorläufige Verwalter sich auch noch um eine übertragene Sanierung des Geschäftsbetriebs bemüht. Diese Bemühungen sind gescheitert. Für das Bemühen um eine übertragende Sanierung könnte ein Zuschlag festgesetzt werden, wenn es sich dabei um eine erhebliche Tätigkeit gehandelt hat.
Im vorliegenden Fall führten die drei zuvor genannten Tätigkeiten zu einer nicht unwesentlichen Mehrbelastung des vorläufigen Verwalters, so dass grundsätzlich das Festsetzen eines Zuschlags gerechtfertigt ist. Da jedoch auch die Summe der genannten Tätigkeiten lediglich einen recht geringen erheblichen Mehraufwand darstellen, wird der vom vorläufigen Verwalter begehrte relativ geringe Zuschlag in Höhe von 10% antragsgemäß festgesetzt.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von EUR für einen angefangenen Monat festgesetzt.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 14.02.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 28.01.2022
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 26.01.2022, bei Gericht eingegangen am 27.01.2022 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 27.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5510 HRB 5510: Metzendorf Bau GmbH, Lauterbach (Hessen), Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 01.11.2021
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
Über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510), vertr. d.: Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
ist am 01.11.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 05.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.01.2022. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 01.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 124/21 · Metzendorf Bau GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 124/21
- Wirksam am
- 11.10.2021
- Registerbezug
- Gießen, HRB 5510
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Metzendorf Bau GmbH, Fuldaer Straße 15, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 5510),
vertreten durch:
Kurt Karl Friedrich Gustav Metzendorf, Gabelsbergerstraße 15, 36341 Lauterbach (Hessen), (Geschäftsführer),
ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 11.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5510 Metzendorf Bau GmbH, Lauterbach (Hessen), (Fuldaer Str. 15, 36341 Lauterbach (Hessen)).Prokura erloschen: Metzendorf, Karl-Leonhard, Lauterbach (Hessen), *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.