HRB 65953
Metapol Studios GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- "Nordpol" Public Relations Division GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 36m IN 1614/19 · Metapol Studios GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 1614/19
- Wirksam am
- 30.12.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 65953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, v.d.d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36m IN 1614/19 · Metapol Studios GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 1614/19
- Wirksam am
- 18.06.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 65953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETR EUR auszugehen. Daher war die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht. Ein Abschlag für aus der Masse gezahlte Vergütungen an durch den Insolvenzverwalter beauftragte Dritte für Buchhaltung/Steuerberatung, Archivierung/Datensicherung und die Durchsetzung streitiger Anfechtungsansprüche war nicht vorzunehmen, da es sich um delegationsfähige Sonderaufgaben handelte.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Verfahrensbeteiligten wurden angehört; Einwendungen wurden binnen der gesetzten Frist nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36m IN 1614/19 · Metapol Studios GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 1614/19
- Wirksam am
- 30.04.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 65953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.255.822,61 EUR steht ein Betrag von 63.561,25 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36m IN 1614/19 · Metapol Studios GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 1614/19
- Wirksam am
- 14.03.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 65953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 und 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 1614/19 · Metapol Studios GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 1614/19
- Wirksam am
- 07.07.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 65953
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using, geboren am XX.XX.XXXX und Lars Rühmann, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSB INTAX, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover, Gz.: Frit/Hy 1680-2019
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.07.2022 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss einer Gesamtvergleichsvereinbarung zwischen der HH2O GmbH und deren Geschäftsführern bzw. den jeweiligen Geschäftsführern der HH2O-Unternehmensgruppe (vorliegend der Metapol Studios GmbH) zur Abgeltung sämtlicher in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HH2O GmbH diesen gegenüber bestehenden auch potentiellen Ansprüchen
wird bestimmt auf
Freitag, 22.07.2022, 11:35 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 65953 HRB 65953: Metapol Studios GmbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Houcken, Robin, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 65953 HRB 65953: Metapol Studios GmbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (36m IN 1614/19) vom 08.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
HRB 65953 HRB 65953: Metapol Studios GmbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Becker, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 65953 HRB 65953:"Nordpol" Public Relations Division GmbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es…
HRB 65953 "Nordpol" Public Relations Division GmbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 und 13 beschlossen. Geschä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.