HRB 202896
Metallbau Peters GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Molkereistraße 15b, 26935 StadlandGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stadland
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.08.2019
- Datenstand
- 2026-03-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Onno Peters
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2026-03-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Konstruktion und Herstellung von Stahlbauteilen sowie Nichteisenmetallen aller Art sowie ferner deren Verkauf und Vertrieb einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäftstätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordenham zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649225, Fax: 0421/322624929 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 149.073,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 465.584,01 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Nordenham, 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 356.007,82 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent geltend gemacht. Dieser ist aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten, insbesondere der zu berücksichtigenden Nachlassverwaltung sowie der Überwindung der Masseunzulänglichkeit, antragsgemäß festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 543,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 06.12.2022
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.01.2023 bestimmt.
Bis zu dem Tag vor dem Stichtag müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 30.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202896 HRB 202896: Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr beschlossen.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 15.07.2019
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
GmbH, vertr. d. d. GF, Molkereistraße 15 b, 26935 Stadland (AG Oldenburg, HRB
202896), vertr. d.: Onno Peters, als GF d. Metallbau Peters GmbH, Lange Reihe
37, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden auf .... EUR.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, Schultze & Braun, Domshof 18-20,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
G r ü n d e:
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8
Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, die
ihm als Insolvenzverwalter zugestanden hätte. Dieser Bruchteil war entsprechend
dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters mit 68 % zu bemessen. Wegen der
Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze
verwiesen. Die Zuschläge für die Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und
Insolvenzgeldvorfinanzierungen werfen mit insgesamt 43% als angemessen
angesehen. Der Wert wurde mit 297.273,30 EUR unter Berücksichtigung der
Vergleichsberechnung richtig berechnet.
Nach herrschender Meinung (BGH IX ZB 104/05) steht dem vorläufigen Verwalter
die Mindestvergütung zuzüglich der gleichen Zuschläge wie im eröffneten
Verfahren zu.zu.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in
Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung zu.
Die Beteiligten wurden gehört. Stellungnahmen gingen nicht ein.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht
Nordenham ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 05.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
GmbH, vertr. d. d. GF, Molkereistraße 15 b, 26935 Stadland (AG Oldenburg, HRB
202896), vertr. d.: Onno Peters, als GF d. Metallbau Peters GmbH, Lange Reihe
37, 28219 Bremen, (Geschäftsführer),
Der vorläufige Verwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen
beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, zum bei Gericht vorliegenden
Antrag binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Der vollständige
Antrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 31.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202896 HRB 202896: Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 04.10.2018
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
Molkereistraße 15 b, 26935 Stadland (AG Oldenburg, HRB 202896), vertr. d.: Onno
Peters, Lange Reihe 37, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um
12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Beyer, Schultze & Braun, Domshof
18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.11.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Montag, 17.12.2018, 10:00 Uhr, Saal III (Zi.6), Amtsgericht,
Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Montag, 17.12.2018, 10:00 Uhr, Saal III (Zi.6), Amtsgericht,
Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin),
in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham,
26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 02.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 28/18 · Metallbau Peters GmbH · Insolvenzgericht Nordenham
- Insolvenzgericht
- Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 28/18
- Wirksam am
- 16.08.2018
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202896
Peters GmbH, Molkereistraße 15 b, 26935 Stadland, AG Oldenburg HRB 202896,
vertreten durch den Geschäftsführer Onno Peters, ist am 16.08.2018 um 14.00 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Tim Beyer, Schultze & Braun, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.:
0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2
Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der
Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung
ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 16.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202896 HRB 202896: Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. 100.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital,…
HRB 202896 HRB 202896: Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Wilfried, Stadland, *XX.XX.XXXX.
HRB 202896 HRB 202896:Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland.Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile)…
HRB 202896 HRB 202896:Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland.Nicht mehr Geschäftsführer: Heinemann, Rico, Elsfleth, *XX.XX.XXXX.
HRB 202896 Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2013 mit Berichtigung vom 06.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapi…
HRB 202896 Metallbau Peters GmbH, Stadland, Molkereistraße 15b, 26935 Stadland.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008. Geschäftsanschrift: Molkereistraße 15b, 26935 Stadland. Gegenst…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.