HRB 20585

Metallbau Klene GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Quakenbrück

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Registerdaten

Sitz
Quakenbrück
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Metallbau Schneithorst GmbH Quakenbrück

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des erhaltenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR. Er ergibt sich eine Vergütung in Höhe von EUR.

II.

Angesichts des schwierigen Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf die prozentuale Erhöhung seiner Vergütung gemäß § 3 InsVV. Es wird Bezug genommen auf den umfangreichen und detaillierten Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.08.2026. Insgesamt ist dem Verwalter antragsgemäß eine Erhöhung von 25 % zugebilligt worden. Die Erhöhungsfaktoren bewegen sich im Rahmen der von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze.

Nach der gerichtlichen Gesamtwürdigung und Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Argumente war der Vergütungsantrag letztlich nicht zu beanstanden.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, KÖSTERBERNER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 40.226,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 123.198,57 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
21.05.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 19.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 17.04.2024 berichtigt worden.

Statt 19 % Umsatzsteuer muss es richtig heißen: 16 % Umsatzsteuer

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück oder dem Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 24.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
18.04.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Bezüglich des Zuschlags i.H.v. 25 % wird vollumfänglich auf die Ausführungen in dem Vergütungsantrag vom 12.04.2024 verwiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 17.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20585 HRB 20585: Metallbau Klene GmbH, Quakenbrück, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 27/20) vom 31.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolven…
HRB 20585: Metallbau Klene GmbH, Quakenbrück, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 27/20) vom 31.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
03.09.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: Über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 57, 49610
Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Wilhelmstraße
36 b, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2020 um 11:04 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Große Straße 1, 49377
Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail:
info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 25.11.2020, 14:00 Uhr, Raum E 11,
Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 02.09.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 27/20 · Metallbau Klene GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 27/20
Wirksam am
29.06.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20585
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene
GmbH, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.:
Andreas Klene, Wilhelmstraße 36 b, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer),

Amtsgericht

Bersenbrück

Beschluss

9 IN 27/20 29.06.2020

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB
20585),

vertreten durch:

Andreas Klene, Wilhelmstraße 36 b, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin am 29.06.2020 um 15.30 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Große Straße 1, 49377 Vechta, Tel.:
04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet:
www.willmerkoester.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.

3. Von der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses wird gemäß
§ 22a Abs. 3 InsO abgesehen, weil der Geschäftsbetrieb seit dem 22.06.2020
engestellt ist. Auch im Hinblick auf die zu erwartende Teilungsmasse wäre die
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses unverhältnismäßig.

4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Sonderkonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der
Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll

a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

9. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen
zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr.
3, Abs. 2 InsO). Ferner soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in
welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es
sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.

10. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen
weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters.

11. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Schuldnerinvertreters.

Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Ratermann

Richterin am Amtsgericht

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Amtsgericht Bersenbrück, 29.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20585 HRB 20585: Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung …
HRB 20585: Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Metallbau Klene GmbH.
Veränderungen
HRB 20585 HRB 20585:Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Artlandstr. 63, 49610 Quakenbrück.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück.
HRB 20585:Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Artlandstr. 63, 49610 Quakenbrück.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 57, 49610 Quakenbrück.
Veränderungen
HRB 20585 HRB 20585:Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Artlandstr. 63, 49610 Quakenbrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Schneithorst, Thomas, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klene, Andreas,…
HRB 20585:Metallbau Schneithorst GmbH, Quakenbrück, Artlandstr. 63, 49610 Quakenbrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Schneithorst, Thomas, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klene, Andreas, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.