HRB 8585

Metallbau Hörich GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lindenstraße 11, 06632 Gleina

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gleina OT Baumersroda
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.06.2021
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Kathrin Kruwinnus

Freyburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-09

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Metallbau Hörich UG (haftungsbeschränkt) Baumersroda
  2. Metallbau Hörich GmbH Baumersroda

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Montage und Vertrieb von Metallbaukonstruktionen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 22/21 · Metallbau Hörich GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 22/21
Wirksam am
09.03.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 8585
Geschäfts-Nr.: 59 IN 22/21
In dem Insolvenzverfahren Metallbau Hörich GmbH, Lindenstraße 11, 06632 Gleina (AG Stendal, HRB 8585), vertr. d.: Kathrin Kruwinnus, Freyburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 08.03.2022 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 27.01.2022.

Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung/ Ausproduktion und für Sanierungsbemühungen, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt ist.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 08.03.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 22/21 · Metallbau Hörich GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 22/21
Wirksam am
07.02.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 8585
59 IN 22/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Hörich GmbH, Lindenstraße 11, 06632 Gleina (AG Stendal, HRB 8585), vertr. d.: Kathrin Kruwinnus, Freyburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.01.2022 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung/ Ausproduktion und für Sanierungsbemühungen.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8585 HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Gleina OT Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Gleina. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 03.06.2021 (Az. 59 IN 22/21) d…
HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Gleina OT Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Gleina. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 03.06.2021 (Az. 59 IN 22/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 22/21 · Metallbau Hörich GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 22/21
Wirksam am
08.06.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 8585
59 IN 22/21: Über das Vermögen der Metallbau Hörich GmbH, Lindenstraße 11,
06632 Gleina (AG Stendal, HRB 8585), vertr. d.: Kathrin Kruwinnus, Freyburg,
(Geschäftsführerin), ist am 03.06.2021 um 13:57 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg
20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail:
inso@floether-wissing.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.08.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 01.09.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.08.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.09.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben
werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 07.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 22/21 · Metallbau Hörich GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 22/21
Wirksam am
15.02.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 8585
59 IN 22/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau
Hörich GmbH, Lindenstraße 11, 06632 Gleina (AG Stendal, HRB 8585), vertr. d.:
Kathrin Kruwinnus, Freyburg, (Geschäftsführerin), ist am 15.02.2021 um 13:05
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle
(Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 15.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8585 HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Gleina OT Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Gleina. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kruwinnus, Frank, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruwinnus, Kathrin, …
HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Gleina OT Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Gleina. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kruwinnus, Frank, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruwinnus, Kathrin, Freyburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kruwinnus, Kathrin, Freyburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8585 HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Gleina OT Baumersroda. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 11, 06…
HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Gleina OT Baumersroda. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 11, 06632 Gleina. Einzelprokura: Kruwinnus, Kathrin, Freyburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8585 HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Langendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruwin…
HRB 8585: Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Langendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kruwinnus, Frank, Freyburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8585 Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förtsch, Leo, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Lang…
Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förtsch, Leo, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Langendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8585 Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förtsch, Leo, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Lang…
Metallbau Hörich GmbH, Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förtsch, Leo, Freyburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reitzenstein, Frank, Weißenfels OT Langendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8585 Metallbau Hörich UG (haftungsbeschränkt), Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda.Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR un…
Metallbau Hörich UG (haftungsbeschränkt), Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda.Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital), 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Metallbau Hörich GmbH. 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 8585 Metallbau Hörich UG (haftungsbeschränkt), Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2009. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 11, 0663…
Metallbau Hörich UG (haftungsbeschränkt), Baumersroda, Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2009. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 11, 06632 Baumersroda. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Montage und Vertrieb von Metallbaukonstruktionen. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förtsch, Leo, Freyburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.