HRB 42448
Metall-Stahlbau Stein GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hoyerswerdaer Str. 38, 02625 BautzenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bautzen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.02.2022
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
René Rabe
Seifhennersdorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Schlosserei und eines Metallbauunternehmens
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 853/26 · Metall-Stahlbau Stein GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 853/26
- Wirksam am
- 21.10.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42448
Aktenzeichen: 551 IN 853/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 42448
vertreten durch den Geschäftsführer René Rabe
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 21.10.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 532 IN 853/26 · Metall-Stahlbau Stein GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 853/26
- Wirksam am
- 01.07.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42448
Aktenzeichen: 551/532 IN 853/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 42448
vertreten durch den Geschäftsführer René Rabe
- wurde am 01.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Alexander Hartig, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefax: 0351 40798569 Email geschäftlich: inso@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0351 40798540
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.10.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 532 IN 853/26 · Metall-Stahlbau Stein GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 853/26
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42448
Aktenzeichen: 532 IN 853/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 42448
vertreten durch den Geschäftsführer René Rabe
- wurde am 06.05.2026 um 13:55 Uhr Alexander Hartig, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefax 0351 40798569, Email geschäftlich inso@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0351 40798540, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 42448 HRB 42448: Metall-Stahlbau Stein GmbH, Bautzen, Hoyerswerdaer Str. 38, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2022. Geschäftsanschrift: Hoyerswerdaer Str. 38, 02…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.