HRB 228452

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Petershausen

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Registerdaten

Sitz
Petershausen
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mestani GmbH Petershausen
  2. Mestani Putz GmbH Petershausen
  3. Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz Petershausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
München, HRB 228452
1508 IN 1912/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Alili Ikmete
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228452
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
26.02.2026
Registerbezug
München, HRB 228452
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, 85238 Petershausen, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 56.467,29. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 183.488,84. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1508 IN 1912/20, niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
München, HRB 228452
1508 IN 1912/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Alili Ikmete
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228452
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
München, HRB 228452
1508 IN 1912/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Alili Ikmete
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228452
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
03.05.2024
Registerbezug
München, HRB 228452
1508 IN 1912/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Alili Ikmete
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228452
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lux Raimund, Jaeger Rechtsanwälte Part mbB, Leopoldstraße 139/III, 80804 München, Gz.: 000075-20 SJ/ac

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Forderungskaufvertrags mit Herrn Saban Mestani betreffend den Verkauf der gegen die Geschäftsführerin Ikmete Alili bestehenden Ansprüche in Höhe von insgesamt 159.969,23 EUR gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 10.000,00 EUR
wird bestimmt auf

Montag, 27.05.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom …
HRB 228452: Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.02.2021 (Az. 1508 IN 1912/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1508 IN 1912/20 · Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1912/20
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
München, HRB 228452
1508 IN 1912/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung, vertreten durch die Geschäftsführerin Alili
Ikmete, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228452
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lux Raimund, Jaeger Rechtsanwälte Part mbB, Leopoldstraße 139/III,
80804 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Errichtung von Hochbauten, Erbrinngung von
Innenputz- und Außenputz-, Maler-, Vollwärmeschutz-, Renovierungs- und
Stuckarbeiten

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.05.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.05.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.10.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 hat die Änderung der §§ 1 (…
HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Mestani Putz GmbH, Bauunternehmung. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Errichtung von Hochbauten, die Erbringung von Innenputz- und Außenputz-, Maler-, Vollwärmeschutz- Renovierungs- und Stuckarbeiten.
Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Bestellt: Geschäftsführer: Alili, Ikmete, Petershausen, *XX.XX.XXXX, ein…
HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Bestellt: Geschäftsführer: Alili, Ikmete, Petershausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mestani, Ikmete, Petershausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Mestani, Sab…
HRB 228452: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Mestani, Saban, Petershausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani Putz GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen…
HRB 228452: Mestani Putz GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Mestani Putz GmbH GmbH, Holz- und Bautenschutz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mestani, Bekim, Petershausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neu…
HRB 228452: Mestani GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Mestani Putz GmbH.
Neueintragungen
HRB 228452 HRB 228452: Mestani GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2016. Geschäftsanschrift: Dr.-Hörman…
HRB 228452: Mestani GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2016. Geschäftsanschrift: Dr.-Hörmann-Straße 11, 85238 Petershausen. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Innenputz- und Außenputz-, Maler-, Vollwärmeschutz- und Renovierungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mestani, Saban, Petershausen, *XX.XX.XXXX; Mestani, Bekim, Petershausen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mestani, Ikmete, Petershausen, *XX.XX.XXXX.

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