HRB 45250
MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Winkel 6, 67547 WormsGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Worms
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.08.2020
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Sabrina Elisabeth Merz
Dortmund
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 12106 · Amtsgericht Mainz
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 45250 HRB 45250: MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Worms, Im Winkel 6, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 17 IN 47/20 · MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 17 IN 47/20
- Wirksam am
- 18.08.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 45250
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
17 IN 47/20 18.08.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 6, 67547 Worms
(AG Mainz, HRB 45250),
vertreten durch:
Sabrina Elisabeth Merz, Windmühlenweg 35, 44141 Dortmund,
(Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Osternhellweg 60, 44135 Dortmund,
wird heute, am 18.08.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. und überschuldet.
Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten
Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen
Rechtsanwältin Sylvia Rhein vom 30.07.2020.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251/868670, Fax: 06251/8686711
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 18.09.2020,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 09.10.2020, 09:00 Uhr, Saal-Nr. 318,
Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO)
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
§ des Warenlagers im Ganzen
§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin hat die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO
angezeigt, sodass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Hinweise:
§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden
§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 18.08.2020
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 17 IN 47/20 · MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 17 IN 47/20
- Wirksam am
- 23.06.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 45250
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
Ausfertigung 23.06.2020
17 IN 47/20
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 6, 67547 Worms (AG
Mainz, HRB 45250),
vertreten durch:
Sabrina Elisabeth Merz, Windmühlenweg 35, 44141 Dortmund, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Osternhellweg 60, 44135 Dortmund,
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht- Worms durch Richterin am Amtsgericht
Minthe am 23.06.2020 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms vom 16.06.2020 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Der Name der Geschäftsführerin lautet:
Sabrina Elisabeth Merz
G r ü n d e :
Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45250 HRB 45250: MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Worms, Im Winkel 6, 67547 Worms. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (17 IN 47/20) vom 16.06.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt un…
Insolvenzbekanntmachung 17 IN 47/20 · MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 17 IN 47/20
- Wirksam am
- 16.06.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 45250
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
17 IN 47/20 16.06.2020
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 6, 67547 Worms (AG
Mainz, HRB 45250),
vertreten durch:
Sabine Elisabeth Merz, Windmühlenweg 35, 44141 Dortmund, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Osternhellweg 60, 44135 Dortmund,
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 16.06.2020 um 11.00 Uhr
beschlossen:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sylvia Rhein,
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/868670, Fax: 06251/
8686711, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de, Internet:
www.rhein-rechtsanwaelte.de bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam sind.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche
Verminderung des Vermögens zu vermeiden.
Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin
dem Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender
Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der
c) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.
Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäfts - und
Wohnräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat der
vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere
zu gestatten.
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankauskünfte
einzuholen, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
5. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten.
6. Die beteiligten Kreditinstitute werden angewiesen, der vorläufigen
Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit der Insolvenzschuldnerin
bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen und sofern notwendig, Abschriften
zu fertigen.
7. Der Beschluss vom 10.06.2020 (Gutachterauftrag) bleibt aufrechterhalten.
8. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich
unverzüglich mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen
und ihr
· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva
geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte
(Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht
dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98
Abs. 1 InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung
wird hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der
Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Es besteht ein laufender
Geschäftsbetrieb.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45250 HRB 45250: MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Worms, Im Winkel 6, 67547 Worms. Nicht mehr Geschäftsführer: Merz, Melanie Renate, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Merz, Sabrina…
HRB 45250 HRB 45250:MERZ Meisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Worms, Im Winkel 6, 67547 Worms.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2014. Geschäftsanschrift: Im Winkel 6, 67547 Worms…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.