HRB 103249

Meplato GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 6368/24 · Meplato GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6368/24
Wirksam am
08.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 103249
36m IN 6368/24

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Meplato GmbH, Voßstraße 33, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Wall und Georg Wall
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 103249
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.10.2025 beschlossen:

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem Vergleichsvertrag vom 29.09.2025 mit den Geschäftsführern und verschiedenen mit der Schuldnerin verbundenen Unternehmen
wird bestimmt auf
Freitag, 24.10.2025, 10:10 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 6368/24 · Meplato GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6368/24
Wirksam am
05.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 103249
36m IN 6368/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Meplato GmbH, Voßstraße 33, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Wall und Georg Wall,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 103249 B
Geschäftszweig: Erstellung und der Betrieb einer Kommunikations- und Datenplattform für Krankenkassen
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2024 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll, hier insbesondere Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages mit der Henrichsen AG, Regensburger Straße 26, 94315 Straubing, zu einem Kaufpreis von 75.000,00 EUR; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 10.01.2025, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 07.03.2025, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gemäß Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Der Antrag ist am 24.09.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben.
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichtsbarkeit folgt aus dem Umstand, dass die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland hat (Art. 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 EuInsVO 2015 - Verordnung EU 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015). Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 InsO, da sich der Mittelpunkt der wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin im Bezirk des hiesigen Insolvenzgerichts befindet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 6368/24 · Meplato GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6368/24
Wirksam am
25.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 103249
36m IN 6368/24

In dem Verfahren über den Antrag

Meplato GmbH,
Voßstraße 33, 10117 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Wall und Georg Wall
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 103249
Geschäftszweig: Erstellung und Betrieb einer Kommunikations- und Datenplattform für Krankenkassen
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.11.2024 um 08:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 26.09.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 36m IN 6368/24 · Meplato GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6368/24
Wirksam am
26.09.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 103249
36m IN 6368/24

In dem Verfahren über den Antrag

Meplato GmbH,
Voßstraße 33, 10117 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Wall und Georg Wall
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 103249
Geschäftszweig: Erstellung und Bertrieb einer Kommunikations- und Datenplattform für Krankenkassen
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.09.2024 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Bibow, Michael
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Bibow, Michael
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 6: Geschäftsführer: Wall, Andreas; Geschäftsführer: 8. Wall, Georg, *XX.XX.XXXX, Bad Lippspringe; mit der Befugnis die Gesellsc…
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 6: Geschäftsführer: Wall, Andreas; Geschäftsführer: 8.
Wall, Georg, *XX.XX.XXXX, Bad Lippspringe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 7 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Bibow, Michael, *XX.XX.XXXX, Geesthacht
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 7 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Bibow, Michael, *XX.XX.XXXX, Geesthacht
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 6: Wohnort geändert: Geschäftsführer: Wall, Andreas, *XX.XX.XXXX, Grünheide (Mark); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu…
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 6: Wohnort geändert: Geschäftsführer: Wall, Andreas, *XX.XX.XXXX, Grünheide (Mark); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Gegenstand: Digitalisierung des Handels zwischen Unternehmen. Dazu gehört (Software-)Entwicklung und -Betrieb digitaler Angebote, die Vermittlu…
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Gegenstand: Digitalisierung des Handels zwischen Unternehmen. Dazu gehört (Software-)Entwicklung und -Betrieb digitaler Angebote, die Vermittlung und Abwicklung von Angeboten und Anfragen, im weitesten Sinne von Geschäftsvorgängen. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 7.
Bibow, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Sitz), 3 (Gegenstand), 5 (Stammkapital) und 6 (Vertretung).
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Voßstraße 33, 10117 Berlin
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Voßstraße 33, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Voßstraße 33, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 103249 B HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Wall, Georg; Geschäftsführer: 6. Wall, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft al…
HRB 103249 B: Meplato GmbH, Berlin, Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Wall, Georg; Geschäftsführer: 6.
Wall, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 103249 B Meplato GmbH, Berlin, Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 21, 10117 Berlin.
Meplato GmbH, Berlin, Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 21, 10117 Berlin.
Veränderungen
HRB 103249 B Meplato GmbH, Berlin, Eisenacher Straße 81, 10823 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Schäfer, Corinna; Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Schulze-Geißler, Björn; Geschäftsführer:; 5. Wall, Georg, *XX.XX.XX…
Meplato GmbH, Berlin, Eisenacher Straße 81, 10823 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Schäfer, Corinna; Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Schulze-Geißler, Björn; Geschäftsführer:; 5. Wall, Georg, *XX.XX.XXXX, Bad Lippspringe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Veränderungen
HRB 103249 B Meplato GmbH, Berlin(Eisenacher Str. 81, 10823 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Piwek, Matthias; Geschäftsführer:; 3. Schäfer, Corinna, *XX.XX.XXXX, Bad Lippspringe; mit der Befugnis die Gesellschaft…
Meplato GmbH, Berlin(Eisenacher Str. 81, 10823 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Piwek, Matthias; Geschäftsführer:; 3. Schäfer, Corinna, *XX.XX.XXXX, Bad Lippspringe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Schulze-Geißler, Björn, *XX.XX.XXXX, Gütersloh; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 103249 B Meplato GmbH, Berlin(Eisenacher Str. 81, 10823 Berlin). Firma: Meplato GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erstellung und der Betrieb einer Kommunikations- und Datenplattform für Krankenkassen. Stamm- bzw. Gru…
Meplato GmbH, Berlin(Eisenacher Str. 81, 10823 Berlin). Firma: Meplato GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erstellung und der Betrieb einer Kommunikations- und Datenplattform für Krankenkassen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. War Geschäftsführer:; Frisch, Christoph, *XX.XX.XXXX, Borchen; Geschäftsführer:; Piwek, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2004 mit letzter Änderung vom 08.02.2005. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 7612) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Sitz)..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.