HRB 206827

Mende Consulting GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wittingen

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Registerdaten

Sitz
Wittingen
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 131/21 · Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 131/21
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206827
35 IN 131/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF, OT Knesebeck, Marktstraße 14, 29379 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 206827), vertr. d.: 1. Johann Brinster, Taubhaus 38, 55432 Damscheid, (Geschäftsführer), 2. Sascha Mende, Carl-Peters-Straße 13, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 06.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 51.031,95 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden Erhöhungen in Höhe von insgesamt 50 % geltend gemacht.

Die vom Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge entfallen hierbei im Einzelnen auf

* Betriebsfortführung 25 %
* Sanierungsbemühungen 25 %

Die Fortführung eines Betriebs ist keine Regelaufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters und somit grundsätzlich zuschlagsberechtigt. Ein Zuschlag ist aber nur dann zu gewähren, wenn die Berechnungsmasse durch die Betriebsfortführung nicht wesentlich größer geworden ist. (NK-GK/Heiko Janssen, 3. Aufl. 2021, InsVV § 11 Rn. 12, beck-online). Vorliegend hat keine Massemehrung stattgefunden.

Da die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus sich heraus zu beurteilen ist, spielt es für die Angemessenheit eines Zuschlags keine Rolle, ob das Unternehmen auch im eröffneten Verfahren noch fortgeführt wird oder werden soll. Entscheidend ist allein der Arbeitsaufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung (Stephan/Riedel/Stephan, 2. Aufl. 2021, InsVV § 11, beck-online). Vorliegend wird der geltend gemachte Zustand als angemessen betrachtet.

In der Regel werden bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorbereitende Maßnahmen zur Sanierung der schuldnerischen Unternehmen getroffen. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu den Regelaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters und rechtfertigen einen Zuschlag (BGH NZI 2019, 913). Die Zuschläge, honorieren den erheblichen Mehraufwand, der über die bloße Sicherung des Vermögens hinausgeht. Vorliegend wird auch der geltend gemachte Zustand als angemessen betrachtet.

Dem Antrag war in voller Höhe stattzugeben.

Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf die detaillierten Ausführungen im Antrag verwiesen. Das Insolvenzgericht hat die Darlegungen und Argumente zu den geltend gemachten Zuschlagsfaktoren eingehend geprüft. Die dargelegten Erhöhungskriterien sind ihrer Höhe nach nachvollziehbar und begründet. Dem Antrag des Insolvenzverwalters ist vollumfänglich stattzugeben.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 131/21 · Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 131/21
Wirksam am
10.10.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206827
35 IN 131/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF, OT Knesebeck, Marktstraße 14, 29379 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 206827), vertr. d.: 1. Johann Brinster, Taubhaus 38, 55432 Damscheid, (Geschäftsführer), 2. Sascha Mende, Carl-Peters-Straße 13, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Gifhorn, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 131/21 · Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 131/21
Wirksam am
11.01.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206827
35 IN 131/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF, OT Knesebeck, Marktstraße 14, 29379 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 206827), vertr. d.: 1. Johann Brinster, Taubhaus 38, 55432 Damscheid, (Geschäftsführer), 2. Sascha Mende, Carl-Peters-Straße 13, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 11.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206827 HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Marktstraße 14, 29379 Wittingen OT Knesebeck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Marktstraße 14, 29379 Wittingen OT Knesebeck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 131/21 · Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 131/21
Wirksam am
06.01.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206827
35 IN 131/21: Über das Vermögen der Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF, OT Knesebeck, Marktstraße 14, 29379 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 206827), vertr. d.: 1. Johann Brinster, Taubhaus 38, 55432 Damscheid, (Geschäftsführer), 2. Sascha Mende, Carl-Peters-Straße 13, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2022 um 09:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.03.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.03.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 05.01.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 131/21 · Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 131/21
Wirksam am
29.10.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206827
35 IN 131/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mende Consulting GmbH vertr. d. d. GF, OT Knesebeck, Marktstraße 14, 29379 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 206827), vertr. d.: 1. Johann Brinster, Taubhaus 38, 55432 Damscheid, (Geschäftsführer), 2. Sascha Mende, Carl-Peters-Straße 13, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2021 um 18:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 28.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206827 HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Lange Straße 23, 29378 Wittingen. Neue Geschäftsanschrift: Marktstraße 14, 29379 Wittingen OT Knesebeck.
HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Lange Straße 23, 29378 Wittingen. Neue Geschäftsanschrift: Marktstraße 14, 29379 Wittingen OT Knesebeck.
Neueintragungen
HRB 206827 HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Lange Straße 23, 29378 Wittingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2020. Geschäftsanschrift: Lange Straße 23, 29378 Wittinge…
HRB 206827: Mende Consulting GmbH, Wittingen, Lange Straße 23, 29378 Wittingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2020. Geschäftsanschrift: Lange Straße 23, 29378 Wittingen. Gegenstand: der Vertrieb und das Marketing von und zu digitalen Informationsprodukten sowie das Consulting im Bereich Marketing und Vertrieb und der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an weiteren Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Brinster, Johann, Damscheid, *XX.XX.XXXX; Mende, Sascha, Wittingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.