HRA 10117
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dr.-Karl-Lenz-Str. 68, 87700 MemmingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Memmingen
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Letzte Eintragung
- 07.06.2023
- Datenstand
- 2025-01-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Memminger Brauerei GmbH
Memmingen
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH
Memmingen
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg jeweils als Insolvenzverwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH, der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 28.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 30.10.2024
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 17.10.2024 angezeigt, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit in Wegfall geraten ist.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 23.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 20.08.2024
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 19.08.2024 folgenden
Beschluss
Es wird Sonderinsolvenzverwaltung angeordnet.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters:
Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters im Verfahren 2 IN 16/24 Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht, 19.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 15.06.2023
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Liquidatorin und die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
hat der Insolvenzverwalter am 15.06.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 15.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Liquidatorin und persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.06.2023 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70, Fax: +49(831)206914-79
henrik.brandenburg@mhbk.de
bestellt.
3. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
Sein Aufgabengebiet umfasst
Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH (Amtsgericht Memmingen, Az. 2 IN 36/23)
sowie
Vertretung im Zusammenhang mit der Vermietung bzw. Verpachtung des Grundbesitzes an die Memminger Brauerei GmbH (Amtsgericht Memmingen Az. 2 IN 36/23)
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.07.2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Der ursprünglich anberaumte Berichts- und Prüfungstermin am 13.06.2023 um 14:45 Uhr wird wegen zu starker zeitlicher Nähe aufgehoben.
6. Der neue Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 18.07.2023, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Der neue Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 18.07.2023, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 01.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 31.03.2023
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
Geschäftszweig: Halten und Vermieten der Betriebsimmobilie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.03.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70
Telefax: +49(831)206914-79
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.05.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:45 Uhr,
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:45 Uhr,
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.02.2023 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 31.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 37/23 · Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 37/23
- Wirksam am
- 22.02.2023
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 10117
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.02.2023 um 12:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70, Fax: +49(831)206914-79
henrik.brandenburg@mhbk.de
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).
4. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
6. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
7. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll Sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).
8. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
9. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).
10. Gem. § 270c Abs. 4 InsO werden der Schuldnerin folgende Befugnisse übertragen:
Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Internet);
Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird sie zu der damit verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 22.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 10117 Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Memmingen, Dr.-Karl-Lenz-Str. 68, 87700 Memmingen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Memminger Brauerei Grundstücks-Verwalt…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.