HRB 47017

Memel GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Philipp-Reis-Str. 4-8, 63150 Heusenstamm

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Heusenstamm
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.05.2020
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Alina Ordaite

Heusenstamm

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Transport, Containerservice, Kraftfahrzeughandel, Service an Kraftfahrzeugen und Autoteilen sowie die Tätigkeit zur Arbeitnehmerüberlassung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
8 IN 560/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memel GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 47017), vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 17.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
24.01.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
8 IN 560/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memel GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 47017), vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 07.03.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
Geschäftsnummer: 8 IN 560/19:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Memel GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main,
HRB 47017), vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb,
(Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, wird gestattet, den festgesetzten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.

Begründung:

I.

Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 InsO wird die Tätigkeit der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gesondert vergütet. Für die Vergütung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gelten die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen
über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in den §§
11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. In der Regel erhält die vorläufige
Insolvenzverwalterin dabei 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bzgl.
des Vermögens, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der
Insolvenzmasse bei Beendigung ihrer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der
Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist als Indiz für die Insolvenzmasse von
den im Gutachten der vorläufigen Insolvenzverwalterin angegebenen
Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen.
Bringt die vorläufige Insolvenzverwalterin dagegen in ihrem Vergütungsantrag
einen höheren Wert in Ansatz, so hat sie glaubhaft darzulegen, dass der später
erzielte Mehrerlös nicht auf eine erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens
eingetretenen Entwicklung beruht, sondern nur der Wert erzielt worden ist, den
der betreffende Gegenstand objektiv zuvor schon hatte (Graber/
Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 13 ff.). Danach beläuft sich der
Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen
Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der
vorläufigen Insolvenzverwalterin auf 90.439,91 EUR. Auf die Ausführungen im
Vergütungsantrag vom 04.02.2021 wird ergänzend Bezug genommen. Mit Schreiben
vom 04.02.2021 beantragt die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung
der Vergütung und Auslagen auf Grundlage der oben angeführten Berechnungsmasse.

Insgesamt beantragt sie eine Vergütung i. H. v. 25 % der Regelvergütung gem. §
2 Abs. 1 InsVV zzgl. Auslagenpauschale i. H. v. XXXXX EUR und die jeweils
darauf entfallende Umsatzsteuer. Aus der Berechnungsmasse i. H. v. 90.439,91
EUR ergibt sich eine Regelvergütung i. H. v. XXXXX EUR gem. § 2 Abs. 1 InsVV.
Gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 InsO erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin in der
Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin, demnach i. H. v. XXXXX EUR.

II.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind
bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom
Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form
von Zu- und Abschlägen gem. §§ 11, 10, 3 InsVV Rechnung getragen werden. Zu-
oder Abschläge sind nicht geltend gemacht worden bzw. nicht gegeben.

III.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV nach
ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten
zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
beträgt.

IV.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu
entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der
Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung
wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts
eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist
der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die
befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.02.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 47017 HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Philipp-Reis-Str. 4-8, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Philipp-Reis-Str. 4-8, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
02.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
8 IN 560/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memel GmbH,
Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 47017),
vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb,
(Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
24.02.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
Geschäftsnummer: 8 IN 560/19

Am 20.02.2020 um 12:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der Memel GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG
Offenbach am Main, HRB 47017), vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18,
63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin).

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Anmeldefrist: 30.03.2020.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 30.03.2020.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.04.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, das heißt,
entsprechende Einwendungen nicht bis zum 20.04.2020 beim Insolvenzgericht
eingehen.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
21.02.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
8 IN 560/19

(bitte stets angeben)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Memel GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main
, HRB 47017),

vertreten durch:

Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),

wird heute um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 560/19 · Memel GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 560/19
Wirksam am
24.01.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47017
Az.: 8 IN 560/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Memel
GmbH, Philipp-Reis-Straße 4 - 8, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB
47017), vertr. d.: Alina Ordaité, Villbacher Straße 18, 63619 Bad Orb,
(Geschäftsführerin), ist am 23.01.2020 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o
Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 47017 HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Werner-von-Siemens-Str. 18, 63150 Heusenstamm. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Str. 4-8, 63150 Heusenstamm.
HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Werner-von-Siemens-Str. 18, 63150 Heusenstamm. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Str. 4-8, 63150 Heusenstamm.
Veränderungen
HRB 47017 HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Werner-von-Siemens-Str. 18, 63150 Heusenstamm. Nicht mehr Geschäftsführerin: Horn, Natalie, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ordaite, Alina, H…
HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Werner-von-Siemens-Str. 18, 63150 Heusenstamm. Nicht mehr Geschäftsführerin: Horn, Natalie, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ordaite, Alina, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 47017 HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Geschäftsa…
HRB 47017: Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 18, 63150 Heusenstamm. Neuer Gegenstand: Transport, Containerservice, Kraftfahrzeughandel, Service an Kraftfahrzeugen und Autoteilen sowie die Tätigkeit zur Arbeitnehmerüberlassung.
Veränderungen
HRB 47017 HRB 47017:Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Geschäftsa…
HRB 47017:Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm. Neuer Gegenstand: Transport, Containerservice, Abbruch, Kraftfahrzeughandel und Autoteile. Bestellt als Geschäftsführerin: Horn, Natalie, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Salimovaite, Fausta, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 47017 Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2013. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm. Gegens…
Memel GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2013. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1 D, 63150 Heusenstamm. Gegenstand: der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugzubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Salimovaite, Fausta, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.