HRA 730741

MEMA-TEC GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Spaichingen

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Registerdaten

Sitz
Spaichingen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MEMA-TEC GmbH & Co. KG Balgheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
2 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg und Benjamin Melzer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thomas Troll, Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 258.516,24 EUR auszugehen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Hierbei wurde unter Berücksichtung der vergütungserhöhenden Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung eine Vergütung in Höhe von 35 % der Regelvergütung gewährt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale war in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 22.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
2 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg und Benjamin Melzer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thomas Troll, Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 250.596,71 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war ein Zuschlag in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Dies entspricht einem Zuschlag von 35 % der Regelvergütung. Der erbrachten Tätigkeiten der Insolvenzverwalters im Rahmen der Betriebsfortführung, der anschließenden Verwertung nebst Aufarbeitung der Buchaltung rechtfertigen die Gewährung eines Zuschlages. Der Zuschlag von 35 % erscheint hier als angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 22.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
2 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg und Benjamin Melzer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 342.918,99 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 113.080,96 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 22.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
2 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg und Benjamin Melzer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 342.918,99 EUR steht ein Betrag von 113.080,96 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 22.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
04.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
2 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg und Benjamin Melzer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 730741 HRA 730741: MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Spaichingen, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78549 Spaichingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.03.2022 (2 IN 15/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das…
HRA 730741: MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Spaichingen, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78549 Spaichingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.03.2022 (2 IN 15/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 15/22 · MEMA-TEC GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 15/22
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730741
Mit Zusatz: Gemäß § 2 JVEG werden Sie auf folgendes hingewiesen:
Die Geltendmachung, das Erlöschen und die Verjährung des Anspruchs auf Vergütung richten sich nach § 2 JVEG. Beachten Sie insbesondere, dass bei schriftlicher Begutachtung der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn dieser nicht binnen 3 Monaten bei der Stelle, die Sie beigezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und ist für jeden Gutachtenauftrag, d.h. sowohl für das Hauptgutachten als auch etwaige Ergänzungsgutachten, gesondert zu beachten. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags beginnt die Frist mit der Bekanntgabe der Erledigung an Sie. Werden Sie in dem gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.
Auf die Vertraulichkeit der übermittelten Daten sowie die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wird hingewiesen.
2. 3.
Anfrage Grundbuchamt - Textformular F_1068 Veröffentlichung im Internet: in Kategorie "Sicherungsmaßnahmen"
Verfahrensnummer: FSNB2504000025677517 2 IN 15/22
zustellen (Postzustellungsauftrag)
zustellen (Postzustellungsauftrag)
zustellen (EB (Post)) formlos (per E-Mail)
2 IN 15/22
- 2 -
In dem Verfahren über den Antrag
MEMA-TEC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ME-
MA-TEC Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 78579 Spaichingen, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Ralph Blankenburg, geboren am XX.XX.XXXX und Benjamin Melzer, ge-
boren am 05.09.1980
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730741
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Ent-
scheidung über den Antrag wird am 01.02.2022 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder
einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbe-
wegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Thomas Troll
Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen
Telefon: 07551 947350, Fax: 07551 9473520
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative In-
sO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die
Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
2 IN 15/22
- 3 -
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz
oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin
geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf sei-
nen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des
Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17)
zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO
zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter
gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufi-
gen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Be-
schlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hier-
über Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtun-
gen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzu-
stellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und
sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszuge-
ben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein
nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aus-
sichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
2 IN 15/22
- 4 -
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung
wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Er-
öffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechts-
kraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt
eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaß-
nahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenz-
bekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Betei-
ligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als be-
wirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine an-
waltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die so-
fortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfah-
ren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll
(Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist
nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrie-
ben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder
durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermit-
2 IN 15/22 - 5 teln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 730741 HRA 730741: MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Balgheim, Schulstraße 14, 78582 Balgheim. Sitz verlegt; nun: Spaichingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 11, 78549 Spaichingen. Sitz verlegt bei Per…
HRA 730741: MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Balgheim, Schulstraße 14, 78582 Balgheim. Sitz verlegt; nun: Spaichingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 11, 78549 Spaichingen. Sitz verlegt bei Persönlich haftender Gesellschafter: MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Spaichingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 751858).
Neueintragungen
HRA 730741 HRA 730741:MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Balgheim, Schulstraße 14, 78582 Balgheim.(Herstellung und Vertrieb chirugischer Instrumente sowie von Fräs- und Drehteilen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schu…
HRA 730741:MEMA-TEC GmbH & Co. KG, Balgheim, Schulstraße 14, 78582 Balgheim.(Herstellung und Vertrieb chirugischer Instrumente sowie von Fräs- und Drehteilen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schulstraße 14, 78582 Balgheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: MEMA-TEC Verwaltungs GmbH, Balgheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 751858).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.