HRA 21426

MEKOM EVENT GmbH & Co.KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Andernach

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Registerdaten

Sitz
Andernach
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-11

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 21426 HRA 21426: MEKOM EVENT GmbH & Co.KG, Andernach, Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Am weißen Haus 13, 56626 Andernach.
HRA 21426: MEKOM EVENT GmbH & Co.KG, Andernach, Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Am weißen Haus 13, 56626 Andernach.
Neueintragungen
HRA 21426 HRA 21426:MEKOM EVENT GmbH & Co.KG, Andernach, Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder pe…
HRA 21426:MEKOM EVENT GmbH & Co.KG, Andernach, Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rasselsteinstraße 14, 56626 Andernach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MEKOM Verwaltung GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 24266), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MEKOM Gesellschaft für Eventmarketing und Filmproduktion GmbH, Ingelheim (Amtsgericht Mainz, HRB 23116) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Andernach. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.