HRA 7105
Meister Möhring e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rathenow
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rathenow
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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DK
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 7105 P HRA 7105 P: Meister Möhring e.K., Rathenow, Göttliner Straße 56, 14712 Rathenow (Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen). Die inländische Geschäftsa…
HRA 7105 P: Meister Möhring e.K., Rathenow, Göttliner Straße 56, 14712 Rathenow (Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen). Die inländische Geschäftsanschrift: Göttliner Straße 56, 14712 Rathenow; Vertretungsregelung: Der Inhaber vertritt allein. Inhaber: Möhring, Ingo, *XX.XX.XXXX, Rathenow; Rechtsform: Einzelkaufmann; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Verschmelzung der Meister Möhring GmbH mit Sitz in Rathenow, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 22904 P, mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.