HRB 8127

Meiss Solartechnik GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neukirchen-Vluyn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.07.2018
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Meiss

Neukirchen-Vluyn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Helen Meiss

Neukirchen-Vluyn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer die Gesellschaft einzeln vertreten können. Sie sind auch berechtigt, einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Energieberatung sowie der Vertrieb und die Montage von Solaranlagen, insbesondere Fotovoltaik und Solarthermie

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn und Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447 Moers

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klaas und Kollegen, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld

wird heute, am 22.04.2026, um 14:22 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn und Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447 Moers

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klaas und Kollegen, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld

ist am 16.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass zwischenzeitlich die Masseunzulänglichkeit eingetreten ist (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.01.2026
im schriftlichen Verfahren zur weiteren Abrechnung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter, zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und zur beabsichtigen Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn und Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447 Moers

ist am 16.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
09.10.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

Insolvenzverfahren
Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 33 IN 15/17

In oben genanntem Verfahren findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es steht zurzeit ein Bestand in Höhe von Euro 3.365,20 zur Verfügung. Dieser Bestand verändert sich eventuell noch aufgrund festzusetzender Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierender Gerichtskosten und Erstattung von Vorsteuer aus Verwalter-Vergütung und Auslagen.

Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von Euro 7.596,82 wird eine Quote gezahlt werden.

Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von Euro 99.203,19 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Kleve, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Schloßberg 1, 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107, aus.

Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von
2 Wochen nach Veröffentlichung beim Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.

Düsseldorf, 08.10.2024
Der Insolvenzverwalter
Dr. Markus Kier
Willstätterstr. 62
40549 Düsseldorf

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn und Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447 Moers

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klaas und Kollegen, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.12.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 07.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
25.07.2023
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn und Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447 Moers

wird Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg antragsgemäß aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf, zum neuen Verwalter bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 24.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
11.02.2021
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen
Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447
Moers und Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 16.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 26.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D
4 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 10.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
09.11.2018
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen
Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Helen Meiss, Ricardastraße 15, 47447
Moers und Herrn Christian Meiss, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20,
40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 14.12.2017 bis zum
27.06.2018 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.

Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder
Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich
der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie
bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf
Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in
der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV;
BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).

Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt
werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).

Das durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltete Vermögen betrug
30.100,00 EUR.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR.

Von der Staffelvergütung stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als
Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 19.09.2018 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige
Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen
Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert,
danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung
nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533
Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve,
Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 4 eingesehen werden.

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 07.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8127 HRB 8127: Meiss Solartechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (33 IN 15/17) vom 27.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
HRB 8127: Meiss Solartechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (33 IN 15/17) vom 27.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
28.06.2018
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen
Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Helen Meiss und Herrn Christian Meiss

Geschäftszweig: Energieberatung sowie der Vertrieb und die Montage von
Solaranlagen, insbesondere Fotovoltaik und Solarthermie

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.06.2018, um 12:08
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Horst Piepenburg,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.08.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 30.08.2018.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen

* zur Person des Insolvenzverwalters,

* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
und gegebenenfalls:
* zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

* zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):

die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§162, 163 InsO),
* zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs.
1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.08.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1
(Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 4 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

33 IN 15/17

Amtsgericht Kleve, 27.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 15/17 · Meiss Solartechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
33 IN 15/17
Wirksam am
14.12.2017
Registerbezug
Kleve, HRB 8127
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 15/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8127 eingetragenen
Meiss Solartechnik GmbH, Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Helen Meiss und Herrn Christian Meiss

Geschäftszweig: Energieberatung sowie der Vertrieb und die Montage von
Solaranlagen, insbesondere Fotovoltaik und Solarthermie

ist am 14.12.2017, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

33 IN 15/17
Amtsgericht Kleve, 14.12.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 8127 Meiss Solartechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn (Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2006. Gegenstand: Die Energieberatung sowie der Ver…
Meiss Solartechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn (Grotfeldsweg 151, 47506 Neukirchen-Vluyn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2006. Gegenstand: Die Energieberatung sowie der Vertrieb und die Montage von Solaranlagen, insbesondere Fotovoltaik und Solarthermie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer die Gesellschaft einzeln vertreten können. Sie sind auch berechtigt, einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Geschäftsführer: Meiss, Helen, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX; Meiss, Christian, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.