GnR 495

MehrWert24 e.G.

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dortmund

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Registerdaten

Sitz
Dortmund
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
16.12.2021
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Holger Alexander Zwetkow

Erlangen

Vorstand

Ralf Scheiwe

Warstein

einzelvertretungsberechtigt

Handelsregister

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Stand 2026-05-11

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Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Die Genossenschaft unterhält zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitgllieder als Einkaufsgemeinschaft und Absatzgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (3) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder bei Einkauf und Absatz von Waren und Dienstleistungen, insbesondere durch Erzielung von Preisvorteilen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie durch vertriebsfördernde Maßnahmen der von Mitgliedern angebotenten Produkte und Dienstleistungen. (4) Die Genossenschaft darf sämtliche Maßnahmen treffen, die geeignetsind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie auf die Unterstützung sachverständiger Dritter zurückgreifen. (5) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenR übernehmen. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (7) Die Genossenschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 51/21 · MehrWert24 e.G. · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 51/21
Wirksam am
24.03.2022
Registerbezug
Dortmund, GnR 495
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 51/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dortmund unter GnR 495 eingetragenen MehrWert24 e.G., Wandweg 1, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Holger Alexander Zwetkow, Schwedlerstr. 3, 91058 Erlangen und Herrn Ralf Scheiwe, Von-Weichs-Straße 8, 59581 Warstein

ist am 03.03.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

258 IN 51/21
Amtsgericht Dortmund, 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 495 GnR 495: MehrWert24 e.G., Dortmund (Wandweg 1, 44149 Dortmund). Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 51/21) vom 08.12.2021 ist über das Vermögen der Geno…
GnR 495: MehrWert24 e.G., Dortmund (Wandweg 1, 44149 Dortmund). Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 51/21) vom 08.12.2021 ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 258 IN 51/21 · MehrWert24 e.G. · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 51/21
Wirksam am
13.12.2021
Registerbezug
Dortmund, GnR 495
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 51/21

Über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dortmund unter GnR 495 eingetragenen MehrWert24 e.G., gegründet am 19.07.2014, Wandweg 1, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Holger Alexander Zwetkow, Schwedlerstr. 3, 91058 Erlangen und Herrn Ralf Scheiwe, Von-Weichs-Straße 8, 59581 Warstein

Geschäftszweig: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. PP

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2021, um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.08.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 04.03.2022, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 1.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
258 IN 51/21
Dortmund, 08.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 51/21 · MehrWert24 e.G. · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 51/21
Wirksam am
13.08.2021
Registerbezug
Dortmund, GnR 495
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 51/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dortmund unter GnR 495 eingetragenen MehrWert24 e.G., Wandweg 1, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Holger Alexander Zwetkow, Schwedlerstr. 3, 91058 Erlangen und Herrn Ralf Scheiwe, Von-Weichs-Straße 8, 59581 Warstein

Geschäftszweig: Zwek der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. PP

ist am 13.08.2021, um 12:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

258 IN 51/21
Amtsgericht Dortmund, 13.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
GnR 495 GnR 495: MehrWert24 e.G., Dortmund (Wandweg 1, 44149 Dortmund). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 19.07.2014 mit Änderung vom 30.08.2018. Die Generalversammlung vom 08.08.2020 hat eine Änderung der Sa…
GnR 495: MehrWert24 e.G., Dortmund (Wandweg 1, 44149 Dortmund). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 19.07.2014 mit Änderung vom 30.08.2018. Die Generalversammlung vom 08.08.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Ausschluss/Pfändung von Genossenschaftsanteilen), 7 (Rechte der Mitglieder), 8 (Pflichten der Mitglieder), 9 (Vorstand), 10 (Aufsichtsrat), 11 (Generalversammlung), 12 (Eintrittsgeld, Geschäftsanteil, Nachschusspflicht), 13 (Gewinnverteilung, Verlustdeckung, Rückvergütung und Rücklagen) und 15 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen GnR 362) nach Dortmund beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Die Genossenschaft unterhält zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitgllieder als Einkaufsgemeinschaft und Absatzgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (3) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder bei Einkauf und Absatz von Waren und Dienstleistungen, insbesondere durch Erzielung von Preisvorteilen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie durch vertriebsfördernde Maßnahmen der von Mitgliedern angebotenten Produkte und Dienstleistungen. (4) Die Genossenschaft darf sämtliche Maßnahmen treffen, die geeignetsind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie auf die Unterstützung sachverständiger Dritter zurückgreifen. (5) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenR übernehmen. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (7) Die Genossenschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus. keine Nachschusspflicht. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Vorstand: Zwetkow, Holger Alexander, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Scheiwe, Ralf, Warstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.