HRB 4274

Megatec Werkzeugtechnik GmbH

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüdenscheid

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lüdenscheid
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Udet Wüllrich - Verwaltungs - GmbH Lüdenscheid
  2. thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH Lüdenscheid

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 106 IN 41/21 · Megatec Werkzeugtechnik GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 41/21
Wirksam am
13.03.2026
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4274
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld und Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 21.02.2022, festgesetzter Vorschuss 47.600,00 Euro

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 51 Gläubigern auf 2.940,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.09.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.

106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 13.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 106 IN 41/21 · Megatec Werkzeugtechnik GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 41/21
Wirksam am
09.04.2025
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4274
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.

106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 08.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 106 IN 41/21 · Megatec Werkzeugtechnik GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 41/21
Wirksam am
28.09.2022
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4274
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld und Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen wie folgt festgesetzt:

Vergütung 49.956,43 €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 1 050,00 €
Zwischensumme 51.006,43 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 51.006,43 € 9.691,22 €
Endbetrag 60.697,65 €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Der festgesetzte Vorschuss i.H.v. 29.750,00 Euro ist in Abzug zu bringen.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.05.2021 bis zum 01.08.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 695.671,34 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 55.507,15 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 13 876,79 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 90 % und damit auf den Betrag von 49.956,43 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.10.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.

106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 28.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4274 HRB 4274: Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Prokura erloschen: Schubert, Michael, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX; Schürholz, Mike, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX. Durch Bes…
HRB 4274: Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Prokura erloschen: Schubert, Michael, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX; Schürholz, Mike, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 41/21) vom 01.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 106 IN 41/21 · Megatec Werkzeugtechnik GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 41/21
Wirksam am
03.08.2021
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4274
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid

Geschäftszweig: Der Werkzeugbau und die Kunststoffverarbeitung sowie die Entwicklung technischer Produkte. ...

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2021, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 01.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

Hagen, 01.08.2021

106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 01.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4274 HRB 4274: thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ …
HRB 4274: thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und mit ihr die Änderung der Firma und 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neue Firma: Megatec Werkzeugtechnik GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Zöllig, Hans Peter, Neuenrade, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Dorothee, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschä…
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Dorothee, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schubert, Michael, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid.Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid, Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid.Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertre…
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Ettenhuber, Frank, Kierspe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Franz-Josef, Essen, *XX.XX.XXXX.
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Franz-Josef, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Bestellt als Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Gesc…
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Bestellt als Geschäftsführer: Ferber, Patrick, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ettenhuber, Frank, Kierspe, *XX.XX.XXXX; Schürholz, Mike, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4274 thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Bestellt als Geschäftsführer: Ferber, Dorothee, Essen, *XX.XX.XXXX; Fe…
thermoform Kunststofftechnik und Verwaltung GmbH, Lüdenscheid (Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Bestellt als Geschäftsführer: Ferber, Dorothee, Essen, *XX.XX.XXXX; Ferber, Franz-Josef, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.