HRA 501450
MegaPrototyping GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Steinbach-Hallenberg
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Registerdaten
- Sitz
- Steinbach-Hallenberg
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 192/25 · MegaPrototyping GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Meiningen
- Insolvenzgericht
- Meiningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 192/25
- Wirksam am
- 22.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRA 501450
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MegaPrototyping GmbH & Co. KG, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wulf Hering Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Hering
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 501450
- Schuldnerin -
Beschluss:
1.
Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
A)
zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Norman Hering bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO mit folgendem Inhalt:
1. Herr Norman Hering verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPrototyping GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Insolvenzverwalter mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten.
2. Zahlt Herr Norman Hering innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Herr Norman Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.
3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer 2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Herr Norman Hering nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer 1. monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen.
Zahlt Herr Norman Hering im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Herr Norman Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer 2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer 3. keine weiteren Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Herrn Norman Hering aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren - unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen.
und
B)
zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Torsten Hering bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO mit folgendem Inhalt:
1. Herr Torsten Hering verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPrototyping GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Insolvenzverwalter mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten.
2. Zahlt Herr Torsten Hering innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Herr Torsten Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.
3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer 2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Herr Torsten Hering nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer 1. monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen.
Zahlt Herr Torsten Hering im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Insolvenzverwalter hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer 1., mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Herr Torsten Hering nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer 1. insgesamt endgültig erledigt.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer 2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer 3. keine weiteren Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Herrn Torsten Hering aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren - unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen;
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
2.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt
Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.206 bzw. 07.09.2026 ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 21.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 192/25 · MegaPrototyping GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Meiningen
- Insolvenzgericht
- Meiningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 192/25
- Wirksam am
- 10.04.2026
- Registerbezug
- Jena, HRA 501450
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MegaPrototyping GmbH & Co. KG, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wulf Hering Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Hering Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 501450 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, wurden festgesetzt in Höhe von 75 % eine einfachen Verwaltervergütung. Die Erhöhung beruht auf einer Betriebsfortführung und der Vorbereitung der Übertragung des Betriebes im Wege eines asset deals. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.01.2026.
formlos zustellen (Aufgabe zur Post) Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
1 IN 192/25 - Seite 2 Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 07.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 192/25 · MegaPrototyping GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Meiningen
- Insolvenzgericht
- Meiningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 192/25
- Wirksam am
- 03.11.2025
- Registerbezug
- Jena, HRA 501450
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MegaPrototyping GmbH & Co. KG, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wulf Hering Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Hering
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 501450
- Schuldnerin -
1. Das am 01.10.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Telefon: 0361 6588870
Telefax: 0361 65888729
Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.01.2026, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.01.2026, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 03.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 501450 MegaPrototyping GmbH & Co. KG, Steinbach-Hallenberg, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach-Hallenberg.(die Herstellung von Prototypen aller Art in allen gängigen Verfahren, Vor- und Kleinserien sowie Baugr…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.