HRA 5169
MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Europastraße 3, 35394 GießenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gießen
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 07.03.2024
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
dbp Projekt GmbH
Gießen
IWG Medical Real Estate AG
Gießen
IWG Sales GmbH
Gießen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 6 IN 235/23 · MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 235/23
- Wirksam am
- 30.04.2026
- Registerbezug
- Gießen, HRA 5169
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5169),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
2. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem berichtigten Antrag vom 21.04.2026.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat am 16.04.2026 die Festsetzung der Vergütung in Höhe von EUR sowie der Auslagen in Höhe von EUR beantragt. Mit Schreiben vom 20.04.2026 ist eine Zwischenverfügung durch das Gericht ergangen. Daraufhin hat der Insolvenzverwalter am 21.04.2026 eine Stellungnahme abgegeben. Insoweit erfolgt die Festsetzung antragsgemäß.
Die Nachtragsverteilung wurde am 20.04.2026 angeordnet, weil nach Aufhebung des eröffneten Verfahrens ein Betrag resultierend aus einer Steuererstattung in Höhe von EUR zur Masse geflossen ist.
Dem Insolvenzverwalter steht nach § 6 Abs. 1 InsVV eine gesonderte Vergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung zu, die unter Berücksichtigung des Wertes der nachträglich verteilten Masse "nach billigem Ermessen" festzusetzen ist. Aus Haarmeyer, Wutzke, Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung, 3. Auflage, § 6, Rn. 7 ergibt sich eine Regelvergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung in Höhe von 25% des nach § 2 InsVV zu ermittelnden Staffelsatz.
Nach einem Beschluss des BGH vom 12.10.2006 (IX ZB 294/05), ZinsO 2006, Seite 1205 sind jedoch bei der Festsetzung der Vergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung allein die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Es sind im vorliegenden Fall jedoch keine Umstände erkennbar, die ein Abweichen von dem oben genannten Staffelsatz rechtfertigen würden.
Die Berechnung im Einzelnen:
Die zu verteilende Masse stellt die Berechnungsgrundlage dar und beträgt 62.579,00 EUR.
Nach § 2 InsVV steht einem Insolvenzverwalter bei einer Masse bis 35.000,- EUR 40% und der Berechnungsgrundlage zuzüglich weiterer 26% der weiteren 27.579,00 EUR als Vergütung zu. Die Regelvergütung eines Insolvenzverwalter würde folglich EUR. Dies wäre die Vergütung, die einem Insolvenzverwalter regelmäßig zustehen würde.
Nach § 6 Abs. 1 InsVV wird nach billigem Ermessen als Vergütung für die Nachtragsverteilung 25% der Vergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt. 25% von EUR ergeben EUR.
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Vergütung beträgt. 15% von EUR ergeben EUR.
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 30.04.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 235/23 · MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 235/23
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Gießen, HRA 5169
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5169),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
2. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wurde eine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO angeordnet.
Der für die Nachtragsverteilung verfügbare Massebestand beträgt 62.579,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und eventueller Masseverbindlichkeiten.
Amtsgericht Gießen, den 27.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5169 HRA 5169: MEDZENTRUM Hattersheim GmbH & Co. KG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. (Die Verwaltung eigenen Vermögens durch den Erwerb von Grundstücksflächen/Grundstücksteilflächen in Hattersheim im Main-T…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.