HRB 22291
Medite GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wollenweberstraße 12, 31303 BurgdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Burgdorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.03.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Elmar Alexander Davé
Reno
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJörg Herrmann-Rauls
Hambühren
EinzelprokuraNico Ollesch
Burgdorf
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Medite Gesellschaft für Medizintechnik mit beschränkter Haftung Burgdorf
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb medizinischer Geräte, Laborgeräte sowie sonstiger mechanischer, elektrischer und elektronischer Geräte, ebenso von Verbrauchsmaterialien für medizinische, laboratorische und sonstige Zwecke sowie deren Im- und Export; Entwicklung und Handel von Hard- und Softwarekomponenten für medizinische, laboratorische und sonstige Zwecke. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, in diesem Bereich Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, die Vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 26.01.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.927.347,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.133.212,42 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 26.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 25.01.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 409,19 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.07.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hatte erhöhende Faktoren von 523,50 % und Abschläge von 15 % geltend gemacht (§ 3 InsVV). Gerichtlicherseits konnten die erhöhenden Faktoren lediglich in einem Gesamtvolumen von 409,19 % zu erkannt werden. Dabei konnten die Erhöhungsfaktoren für Betriebsfortführung, übertragende Sanierung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Aus- und Absonderungen nur mit 289,19 % und die Erhöhungsfaktoren für Gläubiger und freihändigem Verkauf gar nicht berücksichtigt werden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 25.10.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
In dem Insolvenzverfahren Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf 14.12.2022
Amtsgericht Gifhorn, 24.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 04.11.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), sind Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Immo
Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 297 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR abzüglich bereits festgesetzter Vorschuss
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2020 und 02.11.2020 beantragte der vorläufige
Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt die
Berechnungsgrund-lage 3.586.181,68 EUR. Es entspricht nicht nur dem Vortrag des
vorläufigen Insolvenz-verwalters, dass er sich mit den angegebenen Positionen
befasst hat, sondern auch und gerade im vorliegenden Fall einer
Betriebsfortführung mit dem Ziel der Sanierung, sei es auch durch Übertragung,
dass sämtliche Vermögenspositionen Gegenstand der (vorläufigen) Verwaltung
sind, um überhaupt einen sinnvollen und vollständigen Überblick über die
Vermögenspositionen zu erhalten.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse
erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung
berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/
13). Diese beträgt xxxx EUR.
Bei der Berechnung der Vergütung wird daher eine Berechnungsmasse in Höhe von
3.647.182,15 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxxx EUR. Dem
vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil
zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach
xxxx EUR.
Für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden folgende Zuschläge
auf die Vergütung vom Verwalter beantragt bzw. vom Sachverständigen
festgestellt:
Verwalter: Sachverständiger:
Betriebsfortführung 90 % 90 %
Auslandsbezug 15 %
Bemühungen um eine übertragene Sanierung 25 % 53 %
Gesellschaftsrechtliche Probleme 25 %
obstruktiver bzw. abwesender Geschäftsführer 25 % 25 %
hohe Gläubigerzahl 15 % 0 %
Arbeitnehmerangelegenheiten 100 % 94 %
Aus- und Absonderungen 25 % 25 %
mehrere Standorte 10 % 10 %
Summe: 330 % 297,00 %
Soweit die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge
reduziert wurden, erfolgte dies unter Berücksichtigung der Delegation von
Tätigkeiten an Hilfskräfte. Durch die Delegation an Hilfskräfte entsteht dem
Verwalter kein Mehraufwand bzw. nicht in gleicher Höhe, wie wenn der Verwalter
die Tätigkeiten nicht delegiert hätte. Wegen der Einzelheiten wird Bezug
genommen auf den Prüfbericht des Sachverständigen Thomas Knappworst, Potsdam,
vom 05.10.2020.
Der Schuldnerin und dem Insolvenzverwalter ist der Bericht zur Stellungnahme
übersandt worden. Eine Stellungnahme des Verwalters ist eingegangen. Mit
Schreiben vom 02.11.2020 korrigiert er seinen Antrag vom 19.03.2020
hinsichtlich der Berechnungsmasse von 3.639.232,80 EUR auf 3.653.418,96 EUR.
Hierin ist die Vorsteuer aus der Vergütung in Höhe von xxxx EUR enthalten. Da
die beantragte Vergütung zu kürzen war, konnte lediglich eine Vorsteuer in Höhe
von xxxx EUR berücksichtigt werden. Insoweit wird der Berechnung des
Sachverständigen gefolgt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516
Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 04.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 14.10.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), ist Termin zur
besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2020, 10:30 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn,
Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO), und zwar:
- Genehmigung der Vereinbarung vom 13./17.08.2020 über die endgültige
Abrechnung aus dem Kaufvertrag vom 16./19.06.2019 und der
Überleitungsvereinbarung vom 17.12.2019 mit der Medite Medical GmbH.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Gifhorn, 14.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 20.06.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), ist Termin zur
besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 03.07.2019, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn,
Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und
zwar:
· Genehmigung der Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebes der
Schuldnerin an die MEDITE Medical GmbH i.G. durch Kaufvertrag vom 16.06. bzw.
10.06.2019 einschließlich des Mietvertrages mit der MEDITE Medical GmbH i.G.
· Genehmigung der Beauftragung und Bezahlung der Detering Media GmbH
für die Erstellung einer neuen Homepage der Medite GmbH und für das Angebot vom
05.06.2019
· Genehmigung eines Vergleichs mit der UNIC Technologies Inc. Aus China
über die Forderungen der Medite GmbH gegenüber der UNIC Technologies Inc. Zu
einem Vergleichsbetrag von 102.069,47 EUR
· Genehmigung des Verkaufs aller weiteren offenen Forderungen der
Medite GmbH, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind, zu einem Kaufpreis von 5 %
des Nominalbetrages der offenen Forderungen an die TLG Asset GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Gifhorn, 20.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 04.03.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), ist am 01.03.2019 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier,
Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599,
E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.04.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.05.2019, 10:00 Uhr, Saal 118,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 04.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 25.02.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), ist am
22.02.2019 um 10:33 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin beibehalten worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von
Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/
12310599, E-Mail: info@insotreu.de weiterhin bestellt.
Amtsgericht Gifhorn, 22.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: von Rump, Stephen, St. Louis / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Davé, Elmar A…
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 221/18 · Medite GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 221/18
- Wirksam am
- 28.12.2018
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22291
GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), ist am
28.12.2018 um 10:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier,
Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599,
E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen
werden.
Amtsgericht Gifhorn, 28.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschl…
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Herrmann-Rauls, Jörg, Hambühren, *XX.XX.XXXX.
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Einzelprokura: Hermann-Rauls, Jörg, Hambühren, *XX.XX.XXXX; Ollesch, Nico, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Gunkel, Thomas, Wi…
HRB 22291 HRB 22291: Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Michaela, Burgdorf, *XX.XX.XXXX; Ott, Michael, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: vo…
HRB 22291 Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Einzelprokura: Gunkel, Thomas, Wienhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 22291 Medite GmbH, Burgdorf, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf.Geschäftsanschrift: Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf. Prokura erloschen: Jakobi, Wolfgang Klaus, Celle, *XX.XX.XXXX.
HRB 22291 Medite GmbH, Burgdorf (Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf). Prokura erloschen: Greimann, Sönke, Sehnde, *XX.XX.XXXX.
HRB 22291 Medite GmbH, Burgdorf (Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf). Einzelprokura: Jakobi, Wolfgang Klaus, Celle, *XX.XX.XXXX.
HRB 22291 Medite Gesellschaft für Medizintechnik mit beschränkter Haftung, Burgdorf (Wollenweberstr. 12, 31303 Burgdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.