HRA 43535

MediFair Pflege GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bodenheim

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Registerdaten

Sitz
Bodenheim
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 280 IN 157/23 · MediFair Pflege GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 157/23
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 43535
280 IN 157/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Am Kümmerling 19, 55294 Bodenheim (AG Mainz, HRA 43535), vertr. d.: Heiko Gothe (Geschäftsführer), ergeht folgender Beschluss:

1. Die Vergütung des früheren Insolvenzverwalters Dr. Johannes Hancke, jetzt Planüberwacher, für die Überwachung der Erfüllung des vom Gericht mit Beschluss vom 10.12.2024 bestätigten Insolvenzplans (§§ 260 ff., 269 InsO) wird auf EUR (netto) nebst Auslagen i.H.v. EUR (netto) festgesetzt.
Auf die Vergütung und die Auslagen entfallen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in Höhe von insgesamt EUR, so dass sich ein Gesamtbetrag von EUR brutto ergibt.

2. Der Betrag nach Ziffer 1 ist vom ehemaligen Schuldner persönlich zu zahlen.

3. Die festgesetzte Vergütung wird als Vollstreckungstitel gegen den ehemaligen Schuldner ausgewiesen; die Zwangsvollstreckung findet aus diesem Beschluss in entsprechender Anwendung der §§ 794 Abs. 1 Nr. 3, 795 ZPO statt.

G r ü n d e :

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde durch Beschluss vom 29.12.2023 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Beschluss vom 30.12.2024 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 258 InsO aufgehoben; die Planüberwachung blieb gemäß § 261 InsO dem früheren Insolvenzverwalter übertragen.

Der frühere Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 07.09.2026 die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit als Planüberwacher beantragt und seine Tätigkeiten im Einzelnen dargelegt.

Die Vergütung für die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans ist nach insolvenzrechtlichen Vorschriften gesondert festzusetzen.
Bei Überwachung durch den früheren Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht die Vergütung in entsprechender Anwendung der für den Insolvenzverwalter geltenden Vorschriften festzusetzen.
Die zugrunde liegende Tätigkeit wird nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erbracht und gehört nicht mehr zum Insolvenzverfahren; die Masse haftet für diese Kosten nicht.

Die Vergütung ist gemäß § 6 Abs. II InsVV (bzw. entsprechender Anwendung) unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Dabei sind insbesondere Dauer der Überwachungsphase, Zahl und Umfang der zu überwachenden Planforderungen, Häufigkeit und Umfang der Berichterstattung gegenüber Gericht und Gläubigern sowie etwaige besondere Schwierigkeiten zu berücksichtigen.

Unter Würdigung dieser Kriterien, der vom Planüberwacher vorgelegten Tätigkeitsnachweise sowie der Bedeutung der Angelegenheit erscheint eine Vergütung in Höhe von EUR Netto als angemessen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 06.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 43535 HRA 43535: MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Bodenheim, Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Kümmerling 19, 55294 Bodenheim.
HRA 43535: MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Bodenheim, Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Kümmerling 19, 55294 Bodenheim.
Neueintragungen
HRA 43535 HRA 43535: MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Bodenheim, Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenheim. (Die Erbringung von Pflegeleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenhei…
HRA 43535: MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Bodenheim, Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenheim. (Die Erbringung von Pflegeleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 21, 55294 Bodenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: MediFair Pflegeverwaltungs GmbH, Bodenheim (Amtsgericht Mainz HRB 48997).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.