HRA 200569

Medienhaus Rösemeier e.K. Inhaberin Kirsten Rösemeier-Lejeune

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Zwischenahn
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
12.06.2020
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Kirsten Rösemeier-Lejeune

Bad Zwischenahn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber/die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-13

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Medienhaus Rösemeier OHG Bad Zwischenahn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Auf dem Winkel 41, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 14.11.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 01.10.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 01.06.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Auf dem Winkel 41, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 01.10.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
09.11.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Tim Stoll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.08.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 121.623,25 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
04.05.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77930810, Fax: 0441 77930819, E-Mail: info@legales-stoll.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geboren am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn

zeigt der Insolvenzverwalter dem Gericht gemäß § 35 Abs. 3 S. 1 InsO an:

Die Schuldnerin übt eine selbstständige Tätigkeit als

Druck-Medien - und Logistik - Service

aus.

Der Insolvenzverwalter hat gegenüber der Schuldnerin erklärt, dass das Vermögen aus seiner selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).

Stoll
Insolvenzverwalter

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77930810, Fax: 0441 77930819, E-Mail: info@legales-stoll.de, ernannt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 01.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
29.09.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), hat der Sachwalter am 23.09.2021 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 29.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
07.09.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh. Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200569), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 01.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
28.04.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf

27.05.2021.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche
vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 28.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
13.04.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), ist Termin zur

a) Erörterung eines vorgelegten Insolvenzplans

und zur

b) Abstimmung über diesen Plan

wegen Verhinderung des Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin verlegt auf:

Mittwoch, 02.06.2021, 14:00 Uhr, Saal 7, Amtsgericht Hauptgebäude,
Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb).

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur
Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen
des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert
werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss,
durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu
Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Der Beschluss, durch den der Insolvenzplan
bestätigt oder versagt wird, wird im Abstimmungstermin verkündet.

Weiterer allgemeiner Hinweis: Das Insolvenzgericht hat gemäß den Vorschriften
über die Planprüfung nach §§ 231 ff InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die
tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft. Insbesondere wurde die
rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen nicht
geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den
Insolvenzgläubigern.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 12.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
25.03.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 25.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
05.06.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn
sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für
eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 04.06.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
17.04.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), ist der Antragstellerin zusätzlich zu der am 03.04.2020
angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist
für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb)
einsehbar.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 14/20 · Rösemeier-Lejeune, Kirsten · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 14/20
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 200569
61 IN 14/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kirsten
Rösemeier-Lejeune, geb. am XX.XX.XXXX, Krosshoff 5, 26160 Bad Zwischenahn, Inh.
Medienhaus Rösemeier e.K., Alte Dorfstraße 42, 26160 Bad Zwischenahn (AG
Oldenburg, HRA 200569), ist am 03.04.2020 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77930810,
Fax: 0441 77930819, E-Mail: info@legales-stoll.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.04.2020

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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.