HRB 100659
medi-transparent GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mörfelden-Walldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Mörfelden-Walldorf
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 418/20 · medi-transparent GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 418/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 100659
GmbH, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100659),
vertr. d.: Bernhard Richart Adelmann, Usingen, (Geschäftsführerin), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften
der
§ 11 Abs. 1, 2, und §§ 2, 3, 7 und 8 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage
wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, zum Zeitpunkt der Beendigung
der vorläufigen Verwaltung, § 11 Absatz 1 und 2 InsVV. Die Insolvenzmasse wurde
im vorliegenden Fall korrekt mit 88.917,99 EUR ermittelt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter
Zugrundelegung einer Masse von 88.917,99 € X € betragen. Wegen der Einzelheiten
der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze verwiesen.
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz2 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein
angemessener Bruchteil der Vergütung zu, der ihm als Insolvenzverwalter
zugestanden hätte.
Dieser Bruchteil war gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV mit 25 % zu bemessen.
Aufgrund der aufwendigen Sachverhaltsermittlung war Zuschlag von 10 %
angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der
Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem
Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Im vorliegenden Fall wurde die
Pauschale in Ansatz gebracht.
Jedoch darf der Pauschsatz höchstens 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer
der Tätigkeit des Verwalters betragen, § 8 Absatz 3 InsVV.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer (16 %) festgesetzt.
Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters endete am 04.11.2020 im
Zeitraum von 16 % Mehrwertsteuer.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 418/20 · medi-transparent GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 418/20
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 100659
GmbH, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100659),
vertr. d.: Bernhard Richart Adelmann, Usingen, (Geschäftsführerin), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das
vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.02.2021. Der Vergütungsantrag kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100659 HRB 100659: medi-transparent GmbH, Mörfelden-Walldorf, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 418/20 · medi-transparent GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 418/20
- Wirksam am
- 06.11.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 100659
Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100659), vertr. d.: Janine Yvonne
Adelmann, Am Wingert 14, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), ist am 05.11.2020
um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.12.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.01.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.12.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (21.01.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100659 HRB 100659: medi-transparent GmbH, Mörfelden-Walldorf, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf. Nicht mehr Geschäftsführerin: Adelmann, Janine Yvonne, Usingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ade…
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 418/20 · medi-transparent GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 418/20
- Wirksam am
- 20.08.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 100659
der medi-transparent GmbH, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG
Darmstadt, HRB 100659), vertr. d.: Janine Yvonne Adelmann, Am Wingert 14, 61250
Usingen, (Geschäftsführerin), ist am 20.08.2020 um 11:00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100659 HRB 100659: medi-transparent GmbH, Mörfelden-Walldorf, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2005 mit Änderung vom 19.12.2017. Die Ge…
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