HRB 6985

Mecos GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Haiger
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.12.2019
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Martin Oster

Wilnsdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens ist der industrielle Bau von Schweißanlagen und Sondermaschinen sowie der dazugehörige technische Service.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
10.03.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren Mecos GmbH, Kalteiche-Ring 69, 35708
Haiger (AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: 1. Dr. Martin Oster, Heiersche Straße
27, 57234 Wilnsdorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der
Anmeldefrist bis zum 04.06.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 16.07.2021
bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
16.07.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist
04.06.2021 und dem vorstehenden Stichtag 16.07.2021 liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 09.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
25.01.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mecos GmbH,
Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: Dr. Martin
Oster, Heiersche Straße 27, 57234 Wilnsdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bernd Ache
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

XXX EUR um 48 % erhöht zuzüglich

XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX EUR Auslagen zuzüglich

XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.08.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
170.721,51 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwaltersteht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Alle Verfügungsgeschäfte des vorläufigen Insolvenzverwalters der
Zustimmung unterlagen.

2. Dem vorläufigen Insolvenzverwalterdie Kassenführung übertragen war.
(Vgl. Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, § 11 RdnNr.:18)

3. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes durch den vorläufigen
Insolvenzverwalter erfolgte

Angesichts von 2 Vorfinanzierung für Mitarbeitern ist ein Zuschlag
gerechtfertigt (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, § 3 Rd.Nr.:
72)

4. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 14.054,18 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalterdurch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 23,01 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1,
35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 25.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
13.10.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren Mecos GmbH, Kalteiche-Ring 69, 35708
Haiger (AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: Dr. Martin Oster, Heiersche Straße
27, 57234 Wilnsdorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der
Anmeldefrist bis zum 21.01.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 04.03.2021
bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
04.03.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist
21.01.2021 und dem vorstehenden Stichtag 04.03.2021 liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 12.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren Mecos GmbH, Kalteiche-Ring 69, 35708
Haiger (AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: Dr. Martin Oster, Kalteiche-Ring 69,
35708 Haiger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der
Anmeldefrist bis zum 22.07.2020 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 02.09.2020
bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
02.09.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist
22.07.2020 und dem vorstehenden Stichtag 02.09.2020 liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 06.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6985 HRB 6985: Mecos GmbH, Haiger, Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6985: Mecos GmbH, Haiger, Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
02.12.2019
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: Über das Vermögen der Mecos GmbH, Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger
(AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: Dr. Martin Oster, Kalteiche-Ring 69, 35708
Haiger, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Bernd Ache, GF: 44, Sophienstraße 7, 35576
Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail:
info@kanzlei-unuetzer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.01.2020
anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich
durchgeführt.

Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
(Berichtstermin) findet statt am:

Montag, 20.01.2020, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B,
Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.02.2020

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.01.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft
werden (27.02.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 02.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 153/19 · Mecos GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 153/19
Wirksam am
10.10.2019
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6985
3 IN 153/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mecos GmbH,
Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6985), vertr. d.: Dr. Martin
Oster, Kalteiche-Ring 669, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2019
um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Bernd Ache, GF: 44, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/
8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: info@kanzlei-unuetzer.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 10.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 6985 HRB 6985: Mecos GmbH, Haiger, Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2015. Geschäftsanschrift: Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Gegenstand: Der…
HRB 6985: Mecos GmbH, Haiger, Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2015. Geschäftsanschrift: Kalteiche-Ring 69, 35708 Haiger. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der industrielle Bau von Schweißanlagen und Sondermaschinen sowie der dazugehörige technische Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Oster, Martin, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.