HRA 4232

Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wittenburger Str. 106, 19059 Schwerin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwerin
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
22.08.2023
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Rechtsnachfolger(in)

Bernd Hölcke

Langenscheid

Rechtsnachfolger(in)

Hendrik Rößler

Bandenitz OT Radelübbe

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere

Schwerin

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 328/23 · Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 328/23
Wirksam am
19.11.2025
Registerbezug
Schwerin, HRA 4232
580 IN 328/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bischoff
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4232
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Neumühler Straße 45, 19057 Schwerin

Beschluss:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Andreas Franz, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Telefon: 0385 745114-0, Telefax: 0385 74511469.
2. Sein Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der geltend gemachten Stammeinlagenforderung und beabsichtigten Kaduzierung des Gesellschaftsanteils gegenüber der Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/ Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 8. Auflage, Rdnr. 1182; HK-InsO, 4. Auflage, § 56, Rdnr. 41). Besonders in den Fällen einer Interessenkollision bezüglich einzelner Rechtsgeschäfte kommt die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters in Betracht (Graeber in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, § 56 Rn. 155).
Frau Rechtsanwältin Uta Plischkaner ist sowohl in diesem Verfahren zur Insolvenzverwalterin bestellt, als auch zur Insolvenzverwalterin im Verfahren über das Vermögen der Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere.
Im Rahmen dieser Insolvenzverfahren ist zu prüfen, inwieweit noch offene Stammeinlagenforderungen im Verfahren der Verwaltungs-GmbH einbringlich sind, eine Kaduzierung des Geschäftsanteils und sodann eine Haftungsinanspruchnahme der Mecklenburger Stiere Schwerin e.V. als Rechtsvorgänger der Schuldnerin möglich ist, was zu unterschiedlichen Interessenlagen führen kann.
Vor diesem Hintergrund einer drohenden Interessenkollision i.S.d. § 181 BGB ist die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters angezeigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 328/23 · Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 328/23
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
Schwerin, HRA 4232
580 IN 328/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bischoff
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Johannesstraße 1, 19053 Schwerin

Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.01.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 328/23 · Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 328/23
Wirksam am
12.10.2023
Registerbezug
Schwerin, HRA 4232
580 IN 328/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bischoff, Schillerstraße 49, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Johannesstraße 1, 19053 Schwerin

hat die Insolvenzverwalterin am 10.10.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 11.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 328/23 · Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 328/23
Wirksam am
21.08.2023
Registerbezug
Schwerin, HRA 4232
580 IN 328/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bischoff, Klein Rogahn
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Johannesstraße 1, 19053 Schwerin

hat das Amtsgericht Schwerin beschlossen:
1. Auf den am 12.06.2023 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit am 18.08.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Uta Plischkaner, Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin, Telefon: 0385 47741630, Telefax: 0385 47741631, Email: plischkaner@avoka.law
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.09.2023 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 10.11.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.11.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 328/23 · Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 328/23
Wirksam am
13.06.2023
Registerbezug
Schwerin, HRA 4232
580 IN 328/23

In dem Verfahren über den Antrag

Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bischoff, Klein Rogahn
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4232
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Johannesstraße 1, 19053 Schwerin, Gz.: 69/23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Uta Plischkaner
Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 47741630, Fax: 0385 47741631
plischkaner@avoka.law

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Sie wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 13.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 4232 HRA 4232: Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Schwerin, Wittenburger Str. 106, 19059 Schwerin. (Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung des Sportbetriebes von Handballmannschaften, Dienstl…
HRA 4232: Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG, Schwerin, Wittenburger Str. 106, 19059 Schwerin. (Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung des Sportbetriebes von Handballmannschaften, Dienstleistungen, Werbung und Vermarktung im Sportbereich, insbesondere im Bereich des Handballsports der 3. Liga des deutschen Handballbundes, ggf. Bundesliga. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wittenburger Str. 106, 19059 Schwerin. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 12755), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.