HRB 1288

Mechanische Werkstätten Hildmann GmbH

Amtsgericht Eschwege · Hessen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Waldkappel

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waldkappel
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-05 Chronologischen Auszug ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mechanische Werkstätten Waldkappel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Waldkappel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 134/04 · Mechanische Werkstätten Hildmann GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 134/04
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Eschwege, HRB 1288
3 IN 134/04: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechanische Werkstätten Hildmann GmbH, Am Bahnhof 3, 37284 Waldkappel (AG Eschwege, HRB 1288), vertr. d.: Klaus Hildmann, Am Bahnhof 3, 37284 Waldkappel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen ist die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um xxx % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich ( Zahlungen auf Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeiten

EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.08.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

Das Verfahren ist abschlussreif, weshalb die Vergütung und Auslagen festgesetzt werden können, §§ 63,65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ) in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Der beantragten Vergütung wurde eine Berechnungsmasse von xxxxxx EUR. zugrunde gelegt.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin xxxxx EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von xxxxx EUR.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxxx EUR.

Die Insolvenzverwalterin hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von xxxx EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe xxx EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von xxxx EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt xxxx EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher xxxxx EUR anzusetzen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit xxxxx EUR.

Die Insolvenzverwalterin hat für folgende Tätigkeiten Zuschläge geltend gemacht:
-xxx% für die Betriebsfortführung
-xxx % für die Sanierungsbemühungen
-xxx% für arbeitsrechtliche Angelegenheiten,

Auf die Ausführungen der Insolvenzverwalterein in dem Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Die beantragten Zuschläge werden aufgrund der Umfangs der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin als angemessen erachtet.

Die Insolvenzverwalterin war bereits als Sachverständige und vorläufige Insolvenzverwalterin tätig. Die bereits im vorläufigen Verfahren gewonnen Informationen und durchgeführten Arbeiten führten zu einer Erleichtung der Arbeit im eröfffneten Verfahren, so dass ein Abschlag von x% als angemessen erachtet. wird.

Unter Berücksichtigung der Zuschläge von xxx % und eines Abschlags von x% wurde insgesamt ein Zuschlag in Höhe von xxx % gewährt.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Der Insolvenzverwalterin sind die Sach- und Personalkosten für die ihr übertragenen Zustellungen zu erstatten. Für die xxx erfolgten Zustellungen werden je Zustellung xxx EUR als angemessen erachtet.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Danach erhält die Insolvenzverwalterin eine Ausalgenpauschale für das erste Jahr ihrer Tätigkeit in Höhe von 15% der Regelvergütung und jeweils 10% für die Folgejahre; jedoch nicht mehr als 30% der Regelvergütung. Die Auslagenpauschale wurde antragsgemäß festgesetzt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Die erfolgte Zahlung auf Insolvenzforderung in Höhe von xxx EUR und Zahlungen auf Masseverbindlichkeiten in Höhe von xxx EUR waren von der Vergütung in Abzug zu bringen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege oder dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 134/04 · Mechanische Werkstätten Hildmann GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 134/04
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Eschwege, HRB 1288

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 134/04 · Mechanische Werkstätten Hildmann GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 134/04
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Eschwege, HRB 1288

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.