HRA 201747
MDS Göttingen GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göttingen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Göttingen
- Datenstand
- 2024-05-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-15 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 11.04.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 15.05.2023
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.08.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 138.528,33 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 9.169,59 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 147.697,92 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zuschläge waren zu gewähren für die übertragende Sanierung (75%) und die Betriebsfortführung (25%). Ein Abschlag wiederum erfolgte für die angeordnete vorläufige Verwaltung (15%), so dass sich ein Gesamtzuschlag von 85% ergibt.
Insoweit wird auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag verwiesen, denen sich das Insolvenzgericht anschließt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 216,00 EUR festzusetzen. Für die 80 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 11.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 05.02.2023
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis nebst Rechnungslegung ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 104.811,04 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 311.859,08 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 27.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 12.10.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.11.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 11.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 18.08.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
MDS Göttingen GmbH & Co.KG, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden (AG Göttingen, HRA 201747),
vertreten durch:
1. BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jan-Philipp Turbato, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de,
werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen, Berliner Straße 8, 37073 Göttingen, aus.
Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 15.09.2022 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.
70 IN 8/19, Amtsgericht Göttingen (18.08.2022)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 21.02.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
Auf die zutreffend ermittelte Berechnungsgrundlage hat das Insolvenzgericht zu dem Mindestsatz von 25 % einen Zuschlag bewilligt von 14% für Betriebsfortführung.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 18.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 8/19 · MDS Göttingen GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 70 IN 8/19
- Wirksam am
- 06.01.2020
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201747
eröffnet worden über das Vermögen der MDS Göttingen GmbH & Co.KG,
Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden (AG Göttingen, HRA 201747),
vertreten durch:
1. BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jan-Philipp Turbato, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077
Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.02.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 13.03.2020, 10:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.02.2020)
und dem Prüfungstermin (13.03.2020) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
70 IN 8/19 Amtsgericht Göttingen, 01.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201747 HRA 201747: MDS Göttingen GmbH & Co. KG, Göttingen, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden. (das Erbringen von Dienstleistungen, vorwiegend im Bereich Verwaltung, Logistik und Montage.). Kommanditgesellschaft. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.