HRB 208726

McV! City GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.856,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Für die Betriebsfortführung für den Zeitraum des Antragsverfahrens war ein Zuschlag von 10 % angemessen. Auf die Ausführungen im Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

III.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 29.021,70 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

1. Für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten war ein Zuschlag in Höhe von 25 % zu gewähren. Die Zuordnung der mit Aussonderungsrechten belasteten Sportgeräte zu den jeweiligen Leasinggesellschaften stellte eine besondere Schwierigkeit dar, für die ein Zuschlag in beantragter Höhe angemessen ist. Eine Massemehrung hat sich hierdurch nicht ergeben.

Nach § 3 Abs. 2a InsVV ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig gewesen ist. Ein Abschlag in Höhe von 5 % war angemessen.

In der Gesamtschau war daher ein Zuschlag von 20 % festzusetzen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 168,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 48 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 b In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 03.06.2026 statt über:
a) Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse
d) ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Einwendungen können schriftlich bis zum 03.06.2026 erhoben werden.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

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Braunschweig, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.03.2026
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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
09.05.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 20.06.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 20.06.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 09.05.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
15.07.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 13.07.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 14.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208726 HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 121/22 a) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 121/22 a) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 a: Über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2022 um 11:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, D 38100 Braunschweig, Tel.: (05 31) 2 44 80 30, Fax: (05 31) 2 44 80 80, E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.09.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 01.07.2022

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 121/22 b · McV! City GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 121/22 b
Wirksam am
13.06.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208726
275 IN 121/22 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der McV! City GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208726), vertr. d.: 1. Dominik Horn, (Geschäftsführer), 2. Thomas Gründel, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2022 um 14:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, D 38100 Braunschweig, Tel.: (05 31) 2 44 80 30, Fax: (05 31) 2 44 80 80, E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 13.06.2022

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Veränderungen
HRB 208726 HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Celler Straße 63, 38114 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Gründel, Thomas, Wendeburg, *XX.XX.X…
HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Celler Straße 63, 38114 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Gründel, Thomas, Wendeburg, *XX.XX.XXXX; Horn, Dominik, Wendeburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haertle, Christian, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Haertle, Antje, Wendeburg-Harvesse, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reinke, Meike, Wittmar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208726 HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Einzelprokura: Haertle, Antje, Wendeburg-Harvesse, *XX.XX.XXXX.
HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Einzelprokura: Haertle, Antje, Wendeburg-Harvesse, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 208726 HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2020. Geschäftsanschrift: Weinbergweg 36, 38106 Braunschwei…
HRB 208726: McV! City GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2020. Geschäftsanschrift: Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haertle, Christian, Wendeburg-Harversse, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.