HRA 112112
MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-07 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
5 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- MCE 1009 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg
- MCE Fonds 11 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 02.12.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 30.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 15.09.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 45/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112112),
vertreten durch:
1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. ALPHABET Kapital AG, Herdentorswall 93, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1. Sven Lundehn, (Aufsichtsratsvorsitzender),
1.2. ALPHABET Konzept GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.2.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Stevens festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 3.497,26. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.000,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Nach ihrer Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Insolvenzverwalterin, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 02.08.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. ALPHABET Kapital AG, Herdentorswall 93, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1. Sven Lundehn, (Aufsichtsratsvorsitzender), 1.2. ALPHABET Konzept GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.2.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 01.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 11.02.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Amtsgericht Bremen, 11.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 112112 HRA 112112: MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Hamburg, Speersort 4-6, 20095 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 45/18) vom 12.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 12.12.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet
worden. Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstraße 2
- 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, E-Mail:
bremen@goerg.de, Internet: www.goerg-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum
28.01.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 12.03.2020. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 11.01.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am
17.12.2018 um 12:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung
zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die
Insolvenzmasse erteilt worden:
§ Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden
Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.
KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus
Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten
aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der
so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 11.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 112112 HRA 112112: MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Hamburg, Speersort 4-6, 20095 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 45/18) vom 17.12.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 18.12.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom
17.12.2018 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend
berichtigt, dass die Maßnahmen zur Sicherung der Masse und zum Schutz der
Gläubiger am 17.12.2018 um 12.35 Uhr angeordnet wurden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 18.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 45/18 · MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 45/18
- Wirksam am
- 17.12.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 112112
Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, (Geschäftsführer), ist am 17.12.2018 um 12:35 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Caroline Beyß, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 -
322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet:
www.goerg-inso.de bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 17.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 112112 MCE Fonds 11 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Speersort 4-6, 20095 Hamburg. Neue Firma: MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG. Persönlich haftender Gesellschafter: MCE Reederzins Verwaltungsgesellsch…
HRA 112112 MCE 1009 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Speersort 4-6, 20095 Hamburg. Neue Firma: MCE Fonds 11 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: MCE Fon…
HRA 112112 MCE 1009 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Speersort 4-6, 20095 Hamburg.(Erwerb, das Halten und die Verwaltung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds in d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.