HRB 153473

MC Wellness GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mister Cannabis GmbH Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67c IN 295/22 · MC Wellness GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 295/22
Wirksam am
20.02.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 153473
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 295/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153473 eingetragenen MC Wellness GmbH, Glashüttenstraße 103, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Emil Rahi, und Herrn John Christopher Cummings,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.12.2022 bis zum 14.03.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 5.764,89 EUR. Ob für die Berechnungsgrundlage auch offene Einlagenforderungen wertmäßig in Höhe von 45.000 € einzubeziehen sind, ist zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Insolvenzverwalter streitig. Das Gericht schließt sich insoweit der Argumentation des Insolvenzverwalters an, wonach die Realisierbarkeit dieser Ansprüche höchst ungewiss ist, er diese Ansprüche und deren Realisierbarkeit derzeit noch prüft und hierfür deshalb in seinen Berichten zunächst lediglich einen Erinnerungswert angesetzt hat. Für die optimistische Annahme des vorläufigen Insolvenzverwalters, hier einen realisierbaren Wert von 45.000 € anzunehmen, ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, weshalb dieser Wert nicht in die Berechnungsgrundlage aufzunehmen ist. Es bleibt dem vorläufigen Verwalter unbenommen, im weiteren Verfahren einen Nachfestsetzungsantrag hinsichtlich seiner Vergütung zu stellen, sollten die Einlagenforderungen doch in größerem Umfang realisiert werden können.
An einer Mehrung der Berechnungsgrundlage hat letztlich auch der Insolvenzverwalter bezüglich seiner Vergütung ein eigenes Interesse.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 2.305,96 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 576,49 EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.09.2024 verwiesen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.

67c IN 295/22
Amtsgericht Hamburg, 17.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 295/22 · MC Wellness GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 295/22
Wirksam am
17.03.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 153473
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 295/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153473 eingetragenen MC Wellness GmbH, Glashüttenstraße 103, 20357 Hamburg, frühere Anschrift: Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Emil Rahi, und Herrn John Christopher Cummings

Geschäftszweig: Herstellung, Import, Einkauf, Lagerung, Weiterverarbeitung, Verpackung, Handel und Vertrieb von Nutzhanf u.a.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.03.2023, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.12.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Mittelweg 9, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 12.06.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67c IN 295/22
Amtsgericht Hamburg, 15.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 295/22 · MC Wellness GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 295/22
Wirksam am
23.12.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 153473
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 295/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153473 eingetragenen MC Wellness GmbH, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Emil Rahi und Herrn John Christopher Cummings

Geschäftszweig: Herstellung, Import, Einkauf, Lagerung, Weiterverarbeitung, Verpackung, Handel und Vertrieb von Nutzhanf u.a.

ist am 22.12.2022, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 295/22
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma) beschlossen. Ne…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma) beschlossen. Neue Firma: MC Wellness GmbH.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile)…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 75.000,00 EUR auf 225.000,00 EUR beschlossen. 225.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Cummings, John Christopher, Corona / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Cummings, John Christopher, Corona / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Koslick, Kai Marcus, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Koslick, Kai Marcus, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Koslick, Kai Marcus, Hessisch Oldendorf, *…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Glashüttenstraße 36, 20357 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Koslick, Kai Marcus, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX; Rahi, Emil, Coburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Petrowsky, Lutz, Norderstedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung d…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR beschlossen. 150.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapital…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 153473 HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018. Geschäftsanschrift: Moorhof 11, 22399 Hamburg. Gegenstand: Ge…
HRB 153473: Mister Cannabis GmbH, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018. Geschäftsanschrift: Moorhof 11, 22399 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung, Import, Einkauf, Lagerung, Weiterverarbeitung, Verpackung, Handel und Vertrieb von Nutzhanf sowie daraus gewonnener und mittelbar damit verbundener Produkte innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen sowohl über Einzelhandelseinheiten als auch als Großhändler. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Petrowsky, Lutz, Norderstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.