HRB 107342
MBM Konstruktionen GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Alte Stadt 4, 74219 MöckmühlGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Möckmühl
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 01.10.2019
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Müller
Widdern
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWolfgang Vetter
Möckmühl
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAlfred Kremer
Heilbronn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Orion Zweiunddreißigste Beteiligungsgesellschaft mbH Möckmühl
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Herstellung, Montage und Vertrieb von Fassadenkonstruktionen, Leichtmetallfenstern und -türen, Glasdachkonstruktionen, Schaufensteranlagen, Verschiebe- und Faltportalen, Drehtüranlagen und damit zusammenhängende Sonderkonstruktionen aller Art, insbesondere von Glas- und Metallkonstruktionen, sowie Handel mit damit im Zusammenhang stehenden Metallprofilen und Teilen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 621/19 · MBM Konstruktionen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 621/19
- Wirksam am
- 21.07.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 107342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBM Konstruktionen GmbH, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Müller und Wolfgang Vetter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn, Gz.: 19/000125-960 km
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 21.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 621/19 · MBM Konstruktionen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 621/19
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 107342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBM Konstruktionen GmbH, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl, vertreten durch die
Geschäftsführer Peter Müller und Wolfgang Vetter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn,
Gz.: 19/000125-960 km
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des
Gläubigerausschusses Peter Horstmann, Schwärzweg 56, 74219 Möckmühl, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Weitere Auslagen werden wie folgt festgesetzt:
-1/3 der Kosten der Kassenprüfung in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
-1/3 der Kosten der Haftpflichtversicherung in Höhe von insgesamt BETRAG EUR .
Der Gesamtbetrag wurde bereit als Vorschuss aus der Masse erstattet.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des
Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.11.2020 und Ergänzung vom
05.01.2021..
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 87,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Telefonkosten in Höhe
von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 70
Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen anteiligen Kosten für
die Kassenprüfung waren festzusetzen.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die
dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen anteiligen Kosten für eine
zusätzliche Haftpflichtversicherung ebenfalls festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 13.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 621/19 · MBM Konstruktionen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 621/19
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 107342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBM Konstruktionen GmbH, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl, vertreten durch die
Geschäftsführer Peter Müller und Wolfgang Vetter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn,
Gz.: 19/000125-960 km
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt auf Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 25.02.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.582.263,57 EUR
auszugehen.Der Verwalter macht insgesamt einen Zuschlag von 85 % geltend. Der
vorläufige Verwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Er erhält in der
Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf
das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend
für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen
Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen
Verwaltung unterliegt, § 63 Abs.3 InsO. Vermögensgegenstände, an denen bei
Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen
hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Umfang mit
ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die
Gegenstände lediglich aufgrund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat,
§ 11 Abs.1 InsVV.Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.582.263,57 EUR
auszugehen.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:a)
Betriebsfortführung
Die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens gehört nicht zu den
Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters und rechtfertigt einen Zuschlag,
sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Delegiert der
vorläufige Verwalter einen Teil der Tätigkeiten auf Dritte, die von der
Schuldnerin vergütet werden, kann ein Zuschlag gekürzt oder gar versagt werden,
BGH, Beschluss vom 10.10.2013, IX ZB 122/08. .
Der vorläufige Verwalter hat den Geschäftsbetrieb über knapp zwei Monate mit
118 Arbeitnehmern fortgeführt. Es handelt sich somit um ein mittleres
Unternehmen im Sinne des § 267 Abs.2 HGB.
Im vorliegenden Verfahren ergab sich ein Fortführungsüberschuss in Höhe von
525.074,41 EUR.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein externer Unternehmensberater mit
Controlling, Liquiditätsplanungen und Erstellung wöchentlicher Reportings
beauftragt wurde. Er fungierte jedoch nicht als Interimsmanager, so dass eine
regelmäßige Präsenz des vorläufigen Verwalters vor Ort erforderlich war.
Graeber/Graeber- InsVV-Online, § 11 RdNr. 102 geht bei einem mittleren
Unternehmen bei einer Betriebsfortführungsdauer bis 3 Monate von einem Zuschlag
bis 20 % aus, Haarmeyer/Wutzke/Förster bis 35 %.
Dem Insolvenzgericht erscheint im vorliegenden Verfahren für die
Betriebsfortführung ein Zuschlag von 30 % grundsätzlich für angemessen.
Nach Durchführung der Vergleichsberechnung nach § 1 Abs.1 Buchst. b InsVV (BGH,
Beschluss vom 09.06.2011- IX ZB 447/10 ) konnte für die Betriebsfortführung ein
Zuschlag von 24,19 % gewährt werden.
b) Wahrnehmung Arbeitgeberfunktion/Insolvenzgeldvorfinanzierung
Im Unternehmen waren bei Antragstellung 118 Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Insolvenzgeldvorfinanzierung und die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse
rechtfertigen grundsätzlich einen Zuschlag. Beim Zuschlag ist jedoch zu
berücksichtigen, dass sich diese Aufgaben mit der Betriebsfortführung
überschneiden. Ferner ist zu beachten, dass Dritte teilweise mit der Übernahme
von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung zu Lasten der
Insolvenzmasse beauftragt wurden. c) Interessenausgleich/Sozialplan
Vorliegend wurden mit dem bestehenden und anwaltlich vertretenen Betriebsrat
ein Interessenausgleich sowie ein Sozialplan ausgehandelt. Gleichzeitig wurde
für die vom Investor nicht übernommenen Arbeitnehmer der Übertritt in eine
Transfergesellschaft vorbereitet. Solche Tätigkeiten stellen in der Regel eine
Abweichung vom Normalverfahren dar und rechtfertigen einen Zuschlag.
Bei dem Zuschlag ist jedoch zu berücksichtigen, dass der vorläufige Verwalter
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragte, der sich mit dem Entwurf und der
Ausarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplan sowie Fragen zur
Transfergesellschaft befasst hat. Der Verwalter führte aus, dass er die
schwierigen wirtschaftlichen Verhandlungen geführt habe, und lediglich die
rechtliche Umsetzung durch einen Rechtsanwalt erfolgte.
d) Sanierungsbemühungen
Für umfangreiche Bemühungen eines vorläufigen Verwalters zur Sanierung kann ein
Zuschlag zugebilligt werden. Zu berücksichtigen ist vorliegend auch, dass die
Bemühungen schließlich auch zum Erfolg geführt haben. Bereits während des
vorläufigen Verfahrens wurde ein Kaufvertrag mit Wirkung nach Eröffnung
notariell beurkundet. Dieser Zuschlag ist jedoch zu kürzen, wenn sich der
vorläufige Insolvenzverwalter auch insofern Dritter arbeitserleichternd bedient
hat, vgl. LG Heilbronn, Beschluss vom 18.05.2015, Hn 1 T 377/14. Im
vorliegenden Verfahren wurde vom Verwalter ein M&A-Berater zur Investorensuche
eingeschaltet. Ferner wurde bei der Erstellung des Unternehmenskaufvertrages
eine Rechtsanwaltskanzlei zu Rate gezogen. Nachdem die beauftragte Kanzlei
nicht nur eine Geschäftsgebühr geltend gemacht hat, sondern auch eine
Einigungsgebühr, darf wohl davon ausgegangen werden, dass die beauftragte
Kanzlei auch die vor bzw. nach Unterzeichnung des Kaufvertrages
klärungsbedürftigen Punkte mit der Käuferin erledigt hat. e) Gesellschaftliche
Beziehungen/Auslandsbezug
Die Insolvenzschuldnerin hat zwei Tochtergesellschaften im Ausland. Zudem
bestanden im Rahmen der Betriebsfortführung Geschäftsbeziehungen ins Ausland.
Die Notwendigkeit, im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens
ausländisches Recht zu prüfen und anzuwenden, weicht von einem Regelverfahren
ab und rechtfertigt einen Ausgleich durch einen angemessenen Zuschlag. f)
Ungewöhnlich hoher Jahresumsatz
Die Schuldnerin hatte einen ungewöhnlich hohen Jahresumsatz von ca. 15,5 Mio
EUR. Eine deutliche Abweichung vom Normalverfahren mit einem Umsatz von bis zu
1,5 MiO EUR rechtfertigt einen Zuschlag, BGH, B. vom 18.12.2003- IX ZB 50/03-
und MüKo/Stephan, InsVV, § 11 RdNr. 65. g) Gläubigerzahl
Für die Vielzahl von Verfahrensbeteiligten kann ein Zuschlag gewährt werden.
Vorliegend waren 360 Gläubiger zu verzeichnen, was deutlich vom Normalverfahren
abweicht. h) vorläufiger Gläubigerausschuss
Für die Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem dadurch erforderlich gewordenen zusätzlichen Arbeitsaufwand für
Kommunikation und Abstimmung ist ein Zuschlag zu gewähren. Zu berücksichtigen
ist hierbei jedoch auch, dass der vorläufige Gläubigerausschuss den vorläufigen
Verwalter zu entlasten vermag. Nach § 69 InsO hat er ihn zu unterstützen und zu
überwachen, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22.09.16, IX ZB 71/14, RdNr. 69. i)
Allgemeines Verfügungsverbot
Allein die Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter rechtfertigt nicht
generell einen Vergütungszuschlag, BGH, B. vom 24.06.2003-,IX Z 453/02. Dass
mit der Anordnung der starken vorläufigen Verwaltung Masseverbindlichkeiten
gem. § 55 Abs.2 InsO begründet werden und sich das Haftungsrisiko erhöht,
rechtfertigt für sich genommen noch keinen Zuschlag. Konkrete Umstände, die
eine Erhöhung begründen würden, wurden nicht vorgetragen.
Die Regelvergütung beträgt gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 27.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 621/19 · MBM Konstruktionen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 621/19
- Wirksam am
- 17.09.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 107342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBM Konstruktionen GmbH, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl, vertreten durch die
Geschäftsführer Peter Müller und Wolfgang Vetter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn,
Gz.: 19/000125-960 km
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 17.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 1 IN 621/19) aufgelöst. Gem…
Forderungsprüfung 1 IN 621/19 · MBM Konstruktionen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 1 IN 621/19
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 107342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBM Konstruktionen GmbH, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl, vertreten durch die
Geschäftsführer Peter Müller und Wolfgang Vetter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn,
Gz.: 19/000125-960 km
Geschäftszweig: Fassadenkonstruktionen u.a.
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.09.2019 um 08.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 23889-0
Telefax: 0711 23889-100
Email: BDoerre@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.10.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.12.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.12.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der mit Beschluss vom 6.8.2019 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss
wird bis zum Berichtstermin beibehalten.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 25.09.2019
******************************************************************************************************
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Bestellt als Geschäftsführer: Vetter, Wolfgang, Möckmühl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Peter, Widdern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Prokura erloschen: Leinweber, Elena, Elztal, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vetter, Wolfgang, Möckmühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Nicht mehr Geschäftsführer: Nichols, Jonathan, Möckmühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 HRB 107342: MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Prokura erloschen: Rick, Martin, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 HRB 107342:MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl.Bestellt als Geschäftsführer: Nichols, Jonathan, Möckmühl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem…
HRB 107342 HRB 107342:MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl.Prokura erloschen: Schork, Anja, Adelsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rick, Martin, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Müller,…
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl.Nicht mehr Geschäftsführer: Glaser, Tobias, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl, Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl.Geschäftsanschrift: Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl. Nicht mehr Geschäftsführer: Föll, Albrecht, Bretzfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl (Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl). Bestellt als Geschäftsführer: Föll, Albrecht, Bretzfeld, *XX.XX.XXXX; Glaser, Tobias, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Na…
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl (Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl). Prokura erloschen: Fritz, Michael, Möckmühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 107342 MBM Konstruktionen GmbH, Möckmühl (Alte Stadt 4, 74219 Möckmühl). Prokura erloschen: Merkle, Rudi, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.