HRB 36409
MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Beermannshaus 5, 45549 SprockhövelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Sprockhövel
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.01.2025
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marec-Leon Hasenbeck
Bad Saulgau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMarkus Altenburg
Oer-Erkenschwick
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erste-Hilfe-Kurse, Handel und Wartung von Medizinprodukten, Brandschutzhelferausbildung, Rauchwarnmelderwartung, Notfalltraining für medizinisches Fachpersonal, Sanitätsdienste, Brandsicherheitswachen, Eventbetreuung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 167 IN 6/26 · MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 6/26
- Wirksam am
- 02.04.2026
- Registerbezug
- Essen, HRB 36409
167 IN 6/26
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36409 eingetragenen MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 13.02.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 167 IN 6/26 und 167 IN 38/26 und 167 IN 40/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.06.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Essen, 01.04.2026
Amtsgericht
Wissmann
Richter am Amtsgericht
167 IN 6/26
Essen, 01.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 6/26 · MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 6/26
- Wirksam am
- 17.02.2026
- Registerbezug
- Essen, HRB 36409
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
wird heute, am 10.02.2026 um 12:58 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 3, § 88 InsO) angeordnet:
Der Schuldnerin wird für den vor dem Arbeitsgericht Hagen zum Aktenzeichen 2 Ca 1289/25 geführten Rechtsstreitigkeit ein Verfügungsverbot auferlegt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Prozessgegenstand auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen.
167 IN 6/26
Amtsgericht Essen, 17.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 6/26 · MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 6/26
- Wirksam am
- 10.02.2026
- Registerbezug
- Essen, HRB 36409
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
ist am 10.02.2026, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 6/26
Amtsgericht Essen, 10.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.