HRB 206904

MBD Haustechnik GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Winsen (Luhe)

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Registerdaten

Sitz
Winsen (Luhe)
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. MBD Haustechnik GmbH Seevetal
  2. MBD Haustechnik GmbH Stelle

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Schreiber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 13.282,51 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Schreiber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 15 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 46.012,85 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.953,81 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 48.966,66 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Daneben macht der Insolvenzverwalter gemäß § 3 InsVV einen Zuschlag in Höhe von 20 % der Regelvergütung geltend für den Mehraufwand auf Grund der rechtlich komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Geschäftsführerhaftungsansprüchen sowie damit verbundenen Vergleichsverhandlungen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen im Vergütungsfestsetzungsantrag Bezug genommen.

Durch die vorherige Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wird die Übernahme des Amtes als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren regelmäßig vereinfacht, so dass ein Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV in Abzug zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09, NZI 2010, 902). Dabei wird bereits die Erstellung einer (möglicherweise noch nicht vollständigen) Vermögensübersicht und die Feststellung der Gläubiger als erhebliche Vereinfachung vermutet (BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249704, NZI 2006, 464). Hier räumt der Insolvenzverwalter in seinem Antrag einen Abschlag in Höhe von 5 % der Regelvergütung ein.

Gesamtbetrachtend erscheint der Vergütungsansatz angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 94,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 27 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Schreiber, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 27.104,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 250.100,75 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Lüneburg, 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 21.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 10.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 05.08.2026, 10:30 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 03.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Lüneburg, 30.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Winsen (Luhe), Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe). Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 29/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das In…
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Winsen (Luhe), Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe). Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 29/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
05.11.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: Über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, Wollgrasweg 11, 21220 Seevetal, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.12.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.01.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.11.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 29/21 · MBD Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/21
Wirksam am
03.09.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206904
46 IN 29/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MBD Haustechnik GmbH, Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 206904), vertr. d.: Michael Baum, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2021 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 03.09.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Winsen (Luhe), Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe). Nicht mehr Geschäftsführer: Elias, Manuel, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Winsen (Luhe), Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe). Nicht mehr Geschäftsführer: Elias, Manuel, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Stelle, Ashausener Straße 25, 21435 Stelle. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 (Gegenstand des Unternehmens…
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Stelle, Ashausener Straße 25, 21435 Stelle. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Sitzverlegung nach Winsen (Luhe) beschlossen. Sitz verlegt, nun: Winsen (Luhe). Neue Geschäftsanschrift: Hoopter Elbdeich 17, 21423 Winsen (Luhe). Bestellt als Geschäftsführer: Elias, Manuel, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Stelle, Ashausener Straße 25, 21435 Stelle. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung na…
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Stelle, Ashausener Straße 25, 21435 Stelle. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Stelle beschlossen.
Veränderungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Seevetal, Horster Landstraße 41, 21220 Seevetal. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegu…
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Seevetal, Horster Landstraße 41, 21220 Seevetal. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Stelle sowie die Änderung der Firma beschlossen. Sitz verlegt, nun: Stelle. Geschäftsanschrift: Ashausener Straße 25, 21435 Stelle.
Neueintragungen
HRB 206904 HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Seevetal, Horster Landstraße 41, 21220 Seevetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2017 mit Änderung vom 18.05.2017. Geschäftsanschrift: …
HRB 206904: MBD Haustechnik GmbH, Seevetal, Horster Landstraße 41, 21220 Seevetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2017 mit Änderung vom 18.05.2017. Geschäftsanschrift: Horster Landstraße 41, 21220 Seevetal. Gegenstand: der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärunternehmens nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baum, Michael, Seevetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.