HRB 105409

MBC Cybersecurity GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH Saarbrücken
  2. MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH Saarbrücken

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
11.06.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Körner,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Einlegung der Berufung des Insolvenzverwalters gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 02.06.2026, Az. 4 O 149/22, bestimmt auf

Donnerstag, 25.06.2026, 10:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 11.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Körner,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Klage gegen die (faktischen) Geschäftsführer aus Geschäftsführerhaftung (§ 15b InsO) unter Einbeziehung eines Prozessfinanzierers

bestimmt auf

Donnerstag, 19.09.2024, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 05.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Körner,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Klage gegen die (faktischen) Geschäftsführer aus Geschäftsführerhaftung (§ 15b Ins) unter Einbeziehung eines Prozessfinanzierers

bestimmt auf

Montag, 19.08.2024, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 22.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
30.08.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Klaus Körner,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 29.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
29.03.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Klaus Körner,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.04.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 28.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
07.03.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Körner,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thimmel & Partner, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus § 135 InsO und § 15 b InsO gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin in Höhe von insgesamt 268.621,82 EUR

bestimmt auf

Montag, 28.03.2022, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis:

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
(¿Maskenpflicht¿) in den Justizgebäuden

Alle Besucher/innen der Justizbehörden sind verpflichtet, in den Justizgebäuden eine Mund-Nasenbedeckung (¿Maske¿) zu tragen. Diese Verpflichtung gilt beim Gang durch das Gerichtsgebäude sowie bei der Wahrnehmung von Terminen außerhalb von Gerichtsverhandlungen. Über eine mögliche Tragepflicht während der Verhandlung entscheiden die zuständigen Richterinnen und Richter bzw. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Bitte bringen Sie daher unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung (¿Maske¿) mit, wenn Sie das Amtsgericht Saarbrücken aufsuchen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 07.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
29.11.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Klaus Körner,

wird die im Berichts- und Prüftermin vom 11.08.2021 vertagte Forderungsprüfung fortgesetzt und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 07.01.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen liegen bereits zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 nieder.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 26.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 12/21 · MBC Cybersecurity GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 12/21
Wirksam am
11.08.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105409
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 12/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105409 eingetragenen MBC Cybersecurity GmbH, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Klaus Körner,

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 12/21
Amtsgericht Saarbrücken, 11.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: MBC Cybersecurity GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 105409: MBC Cybersecurity GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und m…
HRB 105409: MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 36.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: MBC Cybersecurity GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien für IT-Sicherheit. Neues Stammkapital: 72.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 …
HRB 105409: MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und 16 (Bewertung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung beschlossen. Neues Stammkapital: 36.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.10.2020 Teile des Vermögens der HBK Beteiligungs-GmbH & Co.KG mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 12503)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung -zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertr…
HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MBC Cybersecurity Verwaltungs-GmbH.
Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Khalkhali, Mana Mojadadr, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Khalkhali, Mana Mojadadr, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 105409 HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Bestellt als Geschäftsführer: Khalkhali, Mana Mojadadr, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, ein…
HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Bestellt als Geschäftsführer: Khalkhali, Mana Mojadadr, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 105409 HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2019. Geschäfts…
HRB 105409: Michael Backes Cybersecurity Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2019. Geschäftsanschrift: An der Christ-König-Kirche 10, 66119 Saarbrücken. Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Michael Backes Cybersecurity GmbH & Co. KG mit dem Sitz in St. Wendel, welche zum Gegenstand hat: die Entwicklung und Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien für IT-Sicherheit, außerhalb des Gebiets von Software, um auf Mobilplattformen Daten und Anwendungsausführungen zu kontrollieren (Sandboxing Software). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Körner, Klaus, St. Wendel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.