HRB 202082
Mayer Systempartner GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Osnabrück
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-18 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 15.04.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
Amtsgericht Osnabrück, 15.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 19.09.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
14.09.2023, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 03.07.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 07.08.2023
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 14.09.2023, 10:30 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Amtsgericht Osnabrück, 01.07.2023
Hinweise zum Datenschutz:
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" Datenschutz")
Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 16.06.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
Amtsgericht Osnabrück, 15.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 06.06.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
Amtsgericht Osnabrück, 05.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 12.05.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
Amtsgericht Osnabrück, 11.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 26 IN 10/23 · Mayer Systempartner GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 10/23
- Wirksam am
- 12.04.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 202082
über das Vermögen der
Mayer Systempartner GmbH, Am Tie 7, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 202082),
vertreten durch:
1. Gabriele Kreis-Schiemann, (Geschäftsführerin),
2. Uwe Johannes Niemann, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 11.04.2023 um 14:15 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Str. 4, 80335 München, Tel.: 089/120 26 0, Fax: 089/120 26 127, E-Mail: info@gl-law.de.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Von der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses wird gemäß § 22a Abs. 3 InsO abgesehen, weil nach bisherigen Erkenntnissen nur eine der Voraussetzungen des § 22 a I InsO erfüllt ist und keine Einsetzung angeregt ist.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto zu Gunsten der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und diese Gelder auf das vorbezeichnete Sonderkonto einzuzahlen bzw. auf diesem gutschreiben zu lassen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diesen zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
8. Der Beschluss vom 05.04.2023 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
10. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält (§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird hingewiesen (§ 156 StGB).
11. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und Erhalt des Betriebes der Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, …
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Finger, Felix, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Loop, Mathias, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführe…
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Prokura erloschen: Schmitz, Matthias, Voltlage, *XX.XX.XXXX.
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Hail, Wolfram, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX…
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit si…
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Klumpp, Manfred Fritz, Jettenbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Händle, Matthias, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hail, Wolfram, Düsseldorf, …
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Finger, Felix, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Stoll, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis…
HRB 202082 HRB 202082: Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäfts…
HRB 202082 HRB 202082:Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschl…
HRB 202082 HRB 202082:Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück.Geändert, nun: Geschäftsführer: Niemann, Uwe Johannes, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX; Rauschen, Jens Dieter Achim, Bissendorf, *XX.X…
HRB 202082 HRB 202082:Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück.Nicht mehr Geschäftsführer: De Fries, Hans-Jürgen, Warendorf, *XX.XX.XXXX; Gransee, Jens, Heringen/Helme, *XX.XX.XXXX; Reisch, Robert…
HRB 202082 HRB 202082:Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück.Der mit der RENO Schuh GmbH in Thaleischweiler-Fröschen (AG Zweibrücken HRB 23070) am 13.02.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Ge…
HRB 202082 Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Niemann, Uwe Johannes, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX; Rauschen, Jens Dieter Achim, Bissendorf, *XX.XX.XXXX; Wese…
HRB 202082 Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherer, Albert, Maßweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 202082 Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück, Am Tie 7, 49086 Osnabrück.Geschäftsanschrift: Am Tie 7, 49086 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Gransee, Jens, Heringen/Helme, *XX.XX.XXXX; Reisch, Robert, Dietzen…
HRB 202082 Mayer Systempartner GmbH, Osnabrück (Am Tie 7, 49086 Osnabrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2008 ha…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.