HRB 8137

MaxiTeam Ceramic Service GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dillenburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dillenburg
Datenstand
2024-04-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-02 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
Geschäfts-Nr.: 3 IN 58/21. In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: 1. Nico Henkel, Amselring 13, 24220 Flintbek, (Geschäftsführer), 2. MaxiGruppe Malmström GmbH, vertr.d.d Geschäftsführer Nico Henkel, An der Landwehr 23, 65830 Kriftel, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.

1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Benner, GF 44, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.11.2021 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwaltersbemisst sich nach dem Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Nach § 11 Abs. 1 InsVV sind danach Vermögensgegenstände im Besitz des Schuldners, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus - und Absonderungsrechte bestehen, dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichen Umfang mit ihnen befasst.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 16.941,48 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).

Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % um 30 % auf 55,00 % ist dadurch geboten, dass

* alle Verfügungsgeschäfte der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unterlagen. Der vorläufige Insolvenzverwalter machte von dieser Befugnis zahlreich Gebrauch.
(Vgl. Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, § 11 RdnNr.:18)

* dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Kassenführung übertragen war.
(Vgl. Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, § 11 RdnNr.:18)

* das obstruktive Verhalten der Insolvenzschuldnerin bzw. deren organschaftlicher Vertreter die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem weit überdurchschnittlich ausgeprägten Maße erschwerten.

* eine umfassende Postsperre durch Beschluss des Insolvenzgerichtes angeordnet wurde.

Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in dessen Vergütungsantrag Bezug genommen.

Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.

Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und gab keine Stellungnahme dazu ab.

Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 04.09.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
21.03.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21: In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: 1. Nico Henkel, Amselring 13, 24220 Flintbek, (Geschäftsführer), 2. MaxiGruppe Malmström GmbH, vertr.d.d Geschäftsführer Nico Henkel, An der Landwehr 23, 65830 Kriftel, (Gesellschafterin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 12.04.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 03.05.2023 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.05.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 12.04.2023 und dem vorstehenden Stichtag 03.05.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 17.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
29.08.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21: In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: Nico Henkel, als GF d. Fa. MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Dorfstraße 33, 24254 Rumohr, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 12.10.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 23.11.2022 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.11.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 12.10.2022 und dem vorstehenden Stichtag 23.11.2022 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 26.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
07.01.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21 In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: Nico Henkel, als GF d. Fa. MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Amselring 13, 24220 Flintbek, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 07.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8137 HRB 8137: MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Dillenburg, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.Von Amts wegen eingetragen, Prokura erlosc…
HRB 8137: MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Dillenburg, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.Von Amts wegen eingetragen, Prokura erloschen Malmström, Sven, Kriftel, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21: Über das Vermögen der MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: Nico Henkel, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg, (Geschäftsführer), ist am 28.12.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Benner, GF 44, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.02.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.

Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) findet statt am:

Dienstag, 22.03.2022, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweis:
" Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.03.2022

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.02.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden (25.03.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

" Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
22.11.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: Nico Henkel, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.11.2021 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 22.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 58/21 · MaxiTeam Ceramic Service GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 58/21
Wirksam am
08.11.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8137
3 IN 58/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8137), vertr. d.: Nico Henkel, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg, (Geschäftsführer), ist am 08.11.2021 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, GF 44, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 08.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 8137 HRB 8137: MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Dillenburg, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2019, mehrfach geändert. Die Gesellschafterver…
HRB 8137: MaxiTeam Ceramic Service GmbH, Dillenburg, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2019, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, bisher: MaxiTeam Ceramic Service UG (haftungsbeschränkt)) und § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Flörsheim am Main (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 31888) nach Dillenburg sowie § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 15, 35684 Dillenburg. Gegenstand: Handel mit Fliesen im Baustoffbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henkel, Nico, Rumohr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Malmström, Sven, Kriftel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.