HRB 140112

Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Robert-Koch-Platz 9 Verwaltung und Verwertung GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 4318/23 · Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 4318/23
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 140112
36m IN 4318/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Mühlenstraße 33, 10243 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Fikret Tayfun Demirören
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 140112
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.12.2023 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.12.2023 um 10.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 19.01.2024, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 05.04.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36m IN 4318/23 und 36 m IN 5429/23 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36m IN 4318/23 führt.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.07.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 4318/23 · Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 4318/23
Wirksam am
28.11.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 140112
36m IN 4318/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 140112
Mühlenstraße 33, 10243 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Fikret Tayfun Demirören
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.11.2023 beschlossen:

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.11.2023 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 22.08.2023 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 4318/23 · Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 4318/23
Wirksam am
22.08.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 140112
36m IN 4318/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Mühlenstraße 33, 10243 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Fikret Tayfun Demirören
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 140112
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.08.2023 beschlossen:

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.08.2023 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Baker Street Invest GmbH, Mariane-von-Rantzau-Straße 2, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Baker Street In…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Baker Street Invest GmbH, Mariane-von-Rantzau-Straße 2, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Baker Street Invest GmbH, Mariane-von-Rantzau-Straße 2, 10243 Berlin
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 ist der Gesellsc…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie ergänzt um § 8a (Beirat).
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Mikare GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin; Prokura: 2.
Güldal, Sanil, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 3.
Saritas, Ömer, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Offner, Klaus
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Offner, Klaus
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Steinmeier, Jürgen
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Steinmeier, Jürgen
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Geschäftsführer: 8. Offner, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der …
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Geschäftsführer: 8.
Offner, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Inal, Süreyya; Geschäftsführer: 7…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Inal, Süreyya; Geschäftsführer: 7.
Demirören, Fikret Tayfun, *XX.XX.XXXX, lstanbul/Türkei; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die geschäftsanschrift ist von …
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die geschäftsanschrift ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Sitz / Zweigniederlassung: c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt b…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Demirören, Fikret Tayfun; Geschäf…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Demirören, Fikret Tayfun; Geschäftsführer: 5.
Inal, Süreyya, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 6.
Steinmeier, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Inal, Süreyya
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o FINAL Treuhan…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o FINAL Treuhand- und Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Allner, Stephan; Änderung zu Nr. 4: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr: Geschäftsführer: Demirören, Fikret Tayfun; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Inal, Süreyya, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Veränderungen
HRB 140112 B HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 152, 10709 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Eichholz, Rainer Herbert; Geschäftsführer: 4. Demirören, Fikret Tayfun, *XX…
HRB 140112 B: Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 152, 10709 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Eichholz, Rainer Herbert; Geschäftsführer: 4.
Demirören, Fikret Tayfun, *XX.XX.XXXX, Istanbul/Türkei; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.