HRB 480762
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberndorf am Neckar
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Registerdaten
- Sitz
- Oberndorf am Neckar
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- MAUSER-WERKE OBERNDORF Maschinenbau GmbH Oberndorf am Neckar
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1 IN 144/20 (2) · Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 1 IN 144/20 (2)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH), Werkstraße 35, 78727 Oberndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Tim Grabbe und Robert Jödicke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangeoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 6.793.944,10 EUR steht ein Betrag von 2.762.717,52 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1 IN 144/20 (2) · Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 1 IN 144/20 (2)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH), Werkstraße 35, 78727 Oberndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Tim Grabbe und Robert Jödicke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangeoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 18.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 6.793.944,10 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 2.762.717,52 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 144/20 (2) · Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 8 IN 144/20 (2)
- Wirksam am
- 05.02.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH), Werkstraße 35, 78727 Oberndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Tim Grabbe und Robert Jödicke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangeoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gauf Grund des Antrag des Sachwalters vom 11.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 9.493.729,41 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter war ein Zuschlag von 25% i.H.v. BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Sachwalter beantragte noch folgende Zuschläge:
a) Betriebsfortführung 40%
b) Arbeitnehmer 15%
c) Dual-Track Verfahren/M&A-Prozess 10 %
d) Teilübertragung des Geschäftsbetriebes 30%
e) (vorläufiger) Gläubigerausschuss 10%
Summe 105%
./. Abschlag wg. Überschneidungen 20% (bei Betriebsfortführung + Arbeitnehmer)
Summe 85 %
Auf die Gründe im Antrag wird Bezug genommen.
Bei der Antragstellung hatte die Schuldnerin 144 Arbeitnehmer. Am 30.10.2020 wurde der vorläufige Sachwalter bestellt. Am 01.02.2021 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und der Sachwalter bestellt. Zum Eröffnungsstichtag wurden noch 136 Arbeitnehmer beschäftigt. Ein Teil des Geschäftsbetriebs konnte veräußert werden. 31 Arbeitnehmer wurde durch den Käufer übernommen.
Zu a) Grundsätzlich hat der BGH im Beschluss vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14 und vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14 erklärt, dass die Betriebsfortführung für das Eigenverwaltungsverfahren typisch ist und den gesetzlichen Normalfall darstellt. Ein Zuschlag ist allerdings dennoch möglich, wenn die Überwachungsaufgaben den Sachwalter in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen haben. Die Betriebsfortführung erbrachte keinen Gewinn. Eine Vergleichsberechnung ist deshalb nicht notwendig. Auf Grund der Betriebsfortführung von der Bestellung zum vorläufigen Sachwalter am 30.10.2020 bis zur Teilübertragung am 28.02.2021 und der Ausproduktion bis zum 31.05.2021 wird ein Zuschlag von 30% als angemessen erachtet.
Zu b) Auf Grund von anfänglich 144 Arbeitnehmern und dem Sachverhalt, dass der Sachwalter bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung mitwirken musste, da die finanzierende Bank dies voraussetzte gab es auch hier einen Mehraufwand. Betriebsversammlungen sind nicht Aufgabe des Sachwalters. Den Kündigungen zuzustimmen gehört auch zu den Regelaufgaben des Sachwalters. 31 Arbeitsplätze konnten durch die Teilübertragung erhalten werden. Es wird der Zuschlag von 15% als angemessen erachtet.
Zu c) Das Dual-Track Verfahren/ M&A Prozess war vom Sachwalter zu begleiten und zu unterstützen, allerdings wurde hier auch ein externer Dienstleister beauftragt, der erhebliche Kosten verursacht hat. Ein Zuschlag von maximal 10% wird als angemessen erachtet.
Zu d) Die Teilübertragung eines kleinen Teils des Geschäftsbetriebs (22 Arbeitnehmer und 9 Auszubildende von anfänglich 144 Arbeitnehmern) war vom Sachwalter zu prüfen und zu genehmigen. Die stellt ebenso einen Mehraufwand dar und wird mit einem Zuschlag von 25% berücksichtigt.
Zu e) Es gab einen vorläufigen Gläubigerausschuss, der bis zum Berichts- und Prüfungstermin bestanden hat. Dies wird wird von der Rechtssprechung als Mehraufwand angesehen und bis zum Berichts- und Prüfungstermin waren alle wesentlichen Entscheidungen in diesem Verfahren bereits erfolgt. Der geltend gemachte Zuschlag von 10% wird als angemessen erachtet.
Die Zuschlagstatbestände Ziffer a-e) ergeben einen Zuschlag von insgesamt 90%.
In der Gesamtbetrachtung wird auf Grund der Überschneidung bei einzelnen Tatbeständen, sowie der Tatsache, dass es nie Probleme zwischen der Eigenverwaltung, dem Gläubigerausschuss und dem (vorläufigen) Sachwalter gab und somit der (vorläufige) Sachwalter seinen gesetzlichen Überwachungsaufgaben ohne Schwierigkeiten nachgegehen konnte für die Zuschlagstatbestände Ziffer a-e ein Gesamtzuschlag von 75% als angemessen erachtet und festgesetzt.
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 144/20 (2) · Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 8 IN 144/20 (2)
- Wirksam am
- 18.09.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH), Werkstraße 35, 78727 Oberndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Tim Grabbe und Robert Jödicke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangeoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 10.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 15.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 144/20 (2) · Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 8 IN 144/20 (2)
- Wirksam am
- 27.07.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Walter Börsch und Florian Matthias Volk
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangeoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
hat das Amtsgericht Rottweil am 01.02.2021 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2021 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
Telefax: 0711 21413500
Email: Insolvenzverwalterleichtle@goerg.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.04.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.04.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 31, EG, Königstraße 20, Amtsgericht Rottweil
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 31, EG, Königstraße 20, Amtsgericht Rottweil
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Agentur für Arbeit vertr.d. d. Agentur für Arbeit Balingen, Rottweil, Offenburg, Freiburg u.a., vertr. d. Patric Frey
Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg
|Herr Manfred Billek
Werkstr. 35, 78727 Oberndorf
|Herr Holger Armbruster
Schrambergerstr. 35, 78727 Oberndorf
|PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein
Bahnstraße 6, 50996 Köln
|Dr. Carsten Müller-Seils
Kirchweg 96, 50858 Köln
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Änderung der Geschäftsanschrift: c/o FINKENHOF Rechtsanwälte PartG …
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau Abwicklungsgesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Prokura erloschen: Hasibar, Thomas, Wien (Österreich), *XX.XX.XXXX;…
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages i…
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgerich…
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages…
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Volk, Florian Matthias, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Börsch, Walter, Lauffen am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befu…
HRB 480762 HRB 480762: Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nowack, …
HRB 480762 HRB 480762:Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rössner, U…
HRB 480762 HRB 480762:Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
HRB 480762 Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalmbach, Friedrich,…
HRB 480762 Mauser-Werke Oberndorf Maschinenbau GmbH, Oberndorf am Neckar, (Werkstraße 35, 78727 Oberndorf am Neckar).Nicht mehr Geschäftsführer: Rimpl, Stephan Johannes, Schlier-Fenken, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.