HRA 11734
Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Zweibrücker Straße 104, 66538 NeunkirchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neunkirchen
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 11.12.2019
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Franz Josef Maurer
Neunkirchen
Maurer Verwaltungsgesellschaft mbH
Neunkirchen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 107 IN 40/19 · Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 40/19
- Wirksam am
- 28.11.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11734 eingetragenen Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102075 eingetragene Maurer Verwaltungsgesellschaft mbH, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Franz Josef Maurer
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 19.241,57 € x €
Endbetrag x €
Hierauf ist der bereits am 14.10.2020 bewilligte Vorschuss in Höhe von x € anzurechnen.
Der Restbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.10.2019 bis zum 01.12.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO) - mindestens jedoch 1.000,00 EUR nach §§ 10, 11, 2 Abs. 2 InsVV.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug unter Berücksichtigung der Betriebsfortführung 488.904,80 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu.
Berechnung des Zuschlags für die Betriebsfortführung:
Masse mit BFF-Überschuss x EUR
Regelsatz (40%) x EUR / vorläufiger Verwalter (25%) xEUR = RS1
Masse ohne BFF Überschuss x EUR
Regelsatz (40%) x EUR / vorläufiger Verwalter (25%) x EUR = RS2
in diesem Fall gewährter Zuschlag für die BFF (25%) x EUR
Differenz aus RS2 zzgl. Zuschlag (x €) abzgl. RS1 (x €) = x €, entspricht einem Zuschlag von 21,18 %, rund 25%.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von x € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.04.2020 verwiesen.
Das Gericht sieht einen Erhöhungstatbestand für Arbeitnehmerangelegenheiten, die den vorläufigen Verwalter bei insgesamt 21 Arbeitnehmern in erheblichem Maße in Anspruch genommen haben, nicht. Zumal auch die Betriebsfortführung von 6 Wochen lediglich von durchschnittlicher Dauer war.
In der Gesamtschau ist somit ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 25 % ausreichend und angemessen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen sowie Auslagen für festzusetzen.
Hierbei ist es die gerichtsübliche Praxis für Verfahren vor 2021 pro Zustellung 3 € zu erstatten. Hiermit sind sämtliche Kosten, auch personeller Mehraufwand, abgedeckt. Weitere Erstattungen erfolgen nicht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 40/19
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 107 IN 40/19 · Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 40/19
- Wirksam am
- 13.06.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11734 eingetragenen Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102075 eingetragene Maurer Verwaltungsgesellschaft mbH, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Franz Josef Maurer
wird die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der/die Insolvenzverwalter/in hat die Festsetzung seiner/ihrer Vergütung und Auslagen für das vorläufige Insolvenzverfahren beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2023 im schriftlichen Verfahren hierzu Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag liegt nebst den begründenden Unterlagen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 40/19
Amtsgericht Saarbrücken, 13.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 107 IN 40/19 · Maurer Sondermaschinenbau · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 40/19
- Wirksam am
- 02.09.2021
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11734 eingetragenen Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102075 eingetragene Maurer Verwaltungsgesellschaft mbH, Zweibrücker Straße 102, 66538 Neunkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Franz Josef Maurer, Willi-Graf-Str. 69, 66538 Neunkirchen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.09.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 40/19
Amtsgericht Saarbrücken, 30.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11734 HRA 11734: Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Zweibrücker Straße 104, 66538 Neunkirchen. Gemäß §§ 161 Abs. 2, 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröff…
HRA 11734 HRA 11734:Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Zweibrücker Straße 104, 66538 Neunkirchen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2015 sowie des…
HRA 11734 HRA 11734:Maurer Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Zweibrücker Straße 104, 66538 Neunkirchen.(Die Fertigung von Komponenten für Maschinen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zweibrücke…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.