HRB 200816

Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Neueintragungen
HRB 200816 B HRB 200816 B: Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik GmbH, Berlin, Hirtestraße 31, 12555 Berlin. Firma: Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hirtestraße 31, 1…
HRB 200816 B: Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik GmbH, Berlin, Hirtestraße 31, 12555 Berlin. Firma: Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hirtestraße 31, 12555 Berlin; Gegenstand: Installation, Wartung und Reparatur von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen; Gebäudereinigung, Facility Management, Buchhaltungsservice, Büroservice. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1.
Hahn, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Matzdorf, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Matzdorf & Hahn Lüftungstechnik OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 54926 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.08.2018.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.